Frage an Arndt Klocke von Kurt L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Klocke,
Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sind häufig sehr belastend: Überstunden, gestresste Kollegen und allgemeine Unzufriedenheit. Doch gerade motivierte Mitarbeiter entscheiden über den Erfolg von Kranken- und Pflegeeinrichtungen, denn die Patienten sind in Lebenssituationen, in der engagierte Zuwendung besonders wichtig ist.
Doch ganz besonders Outsourcing und Personalgestellung, sowie die zunehmende Privatisierung über Tochtergesellschaften, sorgen für sehr große Unsicherheit und Unruhe, und hat auch zur folge, das Qualifiziertes Personal abwandert. Die Leistung von Klinikangestellten bestimmt aber grundlegend die Qualität der Patientenversorgung. Ein motiviertes Team ist auch unter ökonomischen Gesichtspunkten von zentraler Bedeutung für effiziente Klinikabläufe.
Darum kann es nicht das Ziel sein, eine Universitätsklinik allein an betriebswirtschaftlichen Prinzipien auszurichten.
Dieses ergibt sich unmittelbar aus den ihr vom Staat übertragenen Aufgaben und der besonderen Funktion der Universitätsmedizin im Gesundheitswesen. Die Universitätsklinika nehmen die Aufgaben der Krankenversorgung, der Forschung und Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung wahr. Sie sind Krankenhäuser der Maximalversorgung und gewährleisten Krankenversorgung auf höchstem Niveau. Gleichzeitig sind sie Motor des medizinischen Fortschritts, und schaffen für die Entwicklung einer Volkswirtschaft nötiges Humankapital.
Daher meine frage an Sie: Wie gut oder schlecht, stehen die Chancen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, auch uns Beschäftigte der Universitätskliniken, zu gleichen Bedingungen und in Anlehnung an den Landesdienst zu beschäftigen und Vergüten, und das die Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes wieder Anwendung finden.
Denn das wäre der richtige Schritt, um zur Beschäftigungssicherung im Interesse von Krankenversorgung, Forschung und Lehre beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Langholz
Sehr geehrter Herr Langholz,
entschuldigen Sie bitte, leider war uns Ihre Anfrage untergegangen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und möchten diese hiermit - aus aktueller Sicht - beantworten:
Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) im Juli 2011 und einer nachträglichen Änderung vom Januar 2012 finden die Bestimmungen des LPVG auch wieder Anwendung auf das Personal an den Universitätskliniken.
Es ist unser Ziel die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen an den Universitätskliniken darüber hinaus weiter zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Der zentrale Handlungsauftrag zur Operationalisierung des Vorhabens wurde in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen vom Januar 2012 gemeinsam mit den Hochschulen festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Arndt Klocke