Frage an Armin Jäger von Beate G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
beim Sammeln von Unterschriften für das Volksbegehren zur Änderung des Schulgesetzes habe ich seit Ende Januar zahllose Gesprächen mit Eltern, Großeltern aber auch Lehrern zum neuen Schulgesetz und insbesondere zur Orientierungsstufe geführt. Dabei wurde immer wieder deutlich, daß die Mißachtung des Elternwillens – denn noch möchten mindestens die Hälfte der Eltern ihre Kinder aufs Gymnasium schicken – ebenso viel Empörung auslöste wie die sich leider erst jetzt verbreitende Erkenntnis, daß das neue Schulgesetz überhaupt kein längeres gemeinsames Lernen ermöglicht, sondern nur den häufigeren Wechsel des Klassenverbandes. Nicht selten kam die Rede auf die Wahlen im Herbst und ob ein Regierungswechsel mit einer künftigen CDU Regierung Besseres bescherte - erinnert sei an die CDU-Schulpolitik aus Anfang der 90er Jahre mit z.B. drastischer Reduzierung der Stundentafeln für Deutsch in der Grundschule oder der Verlängerung der Schulzeit auf 13 Jahre – .
Eine Podiumsdiskussion in der Astrid-Lindgren-Schule im Frühjahr vergangenen Jahres hatte ich mit dem Eindruck verlassen, Sie schafften –im Fall eines Regierungswechsels – diese unseligen Regelungen des Schulgesetzes umgehend wieder ab. Ich habe noch Ihre Äußerung im Ohr: „Bildungspolitik ist viel zu wichtig, als daß man sie den Bildungsexperten überlassen könnte!“ . Wissen Sie, was, was derzeit Eltern unternehmen, nur um ihr Kind mit Hilfe der Schlupflöcher Spezialgymnasium doch noch schon mit der 5. Klasse im Gymnasium unterrichten zu lassen? Wir nähern uns Berliner Verhältnissen mit Hunderten von Anmeldungen für einen Platz im Gymnasium!
Wird eine Regierung der CDU die Orientierungsstufe wieder an allen Gymnasien einführen?
Mit freundlichen Grüßen
Beate Görke
Sehr geehrte Frau Görke,
die CDU hat in ihrem Wahlprogramm versprochen, die Strukturbastelei endlich zu beenden und sich auf eine nachhaltige Verbesserung der Unterrichtsqualität zu konzentrieren und die entsprechenden Haushaltsmittel dafür einzusetzen.. Das schließt ein, dass die Orientierungsstufenregelung nicht auf die Klassen 7 und 8 ausgedehnt werden, aber auch, dass die getroffene Regelung 5 und 6 Bestand haben wird. Dies gilt aber nur für den Fall, dass das Abitur nach wie vor bundesweite Anerkennung findet.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Armin Jäger