Frage an Armin Jäger von Frank H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Jäger,
man stelle sich vor, drei Bedienstete der Landesverwaltung gehen zusammen auf eine Dienstreise. Die eine Bedienstete kommt aus dem Ministerium X die anderen beiden aus der Verwaltung Y. Eine der beiden Kolleginnen aus der Verwaltung Y arbeitet in Teilzeit (6 Stunden) die andere ist Vollzeitbeschäftigte.
Unterstellt man weiterhin, dass die Dienstreise über Land (wir leben in einem Flächenland) und über 11 Stunden geht, so dürfte (würde man danach gefragt werden) man logisch davon ausgehen, dass alle drei Bediensteten die gleiche Arbeitszeit anschreiben dürfen.
Aber nicht in Mecklenburg-Vorpommern! Hier haben wir eine Arbeitszeitverordnung (AZVO), die von "Schildbürgern" (ich überspitze bewußt) erdacht sein muss.
Die Bedienstete aus dem Ministerium X kann sich 11 Stunden anschreiben, weil der Dienstherr hier ein Auge zudrückt und die AZVO so auslegt, wie er diese versteht. Die Bediensteten aus der Verwaltung Y sind da schon schlechter dran. Die Vollzeitkraft kann 8 Stunden und die Teilzeitkraft nur die 6 Stunden anschreiben, weil ihr Dienstherr die AZVO streng anwendet.
Alles nur "graue Theorie", kommt in der Wirklichkeit so nicht vor, werden Sie denken.
Weit gefehlt! die Wirklichkeit ist noch viel "bunter", viel undurchsichtiger und dadurch viel ungerechter. Ursache dafür ist die vom Ansatz her sicher gut gemeinte am Ende allerdings absolut verkorkste AZVO.
Am meisten leiden unter der AZVO die Außendienstler. Nun stellen einige hohe Beamte bereits neue (schlechte) Gedanken hinsichtlich der AZVO und ihrer Auswirkungen für die Außendienste an.
Ich würde von Ihnen gerne wissen wollen, ob Sie das Problem AZVO kennen und ob Sie als Abgeordneter mit dafür Sorge tragen, dass die Ungerechtigkeiten die die aktuelle AZVO mit sich bringt in der kommenden Legislaturperiode mit ansprechen und bereinigen werden.
Mit freundlichem Gruß
Frank Höhne
Sehr geehrter Herr Höhne,
das Problem bzgl. der AZVO ist bekannt. Vor allem mit denen von Ihnen geschilderten Ungerechtigkeiten, hinsichtlich der anrechenbaren Arbeitszeit bei Außendiensttätigkeiten. Wir sind der Meinung, dass für alle Bedienstete auf Landesebene eine einheitliche Lösung angestrebt werden muss. Der Erlass von Verordnungen, wie auch in diesem Fall, liegt ausschließlich in den Händen der Landesregierung. Der einzelne Abgeordnete und das Parlament haben auf Verordnungen und deren Inhalt keinen Einfluss. Somit liegt es auch in Ihrer Hand am 17. September Veränderungen herbeizuführen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Armin Jäger