Warum sollen Prozeduren der Kapitel 8 und 9 des OPS mit psychosozialen, psychosomatischen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien nach der PPP-RL abgerechnet werden?
Auf meine Frage zur Einladung der Berufsgruppen der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus in die Kommission für die Personalbemessung nach § 137n SGB V
antworteten Sie am 15.11. die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktionierte anders und sei daher nicht Gegenstand der Reform. Können Sie bitte erläutern seit wann die Abrechnung so erfolgt und wie die Ermittlung der Mindestvorgaben für die leitliniengerechte Personalausstattung im somatischen Akutkrankenhaus ermittelt werden soll, wenn nicht über die o.g. Kommission?
Links:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/armin-grau/fragen-antworten/werden-die-zur-psychosozialen-versorgung-im-akutkrankenhaus-unverzichtbaren-berufsgruppen-entsprechend-ihrer
https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2024/index.htm