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Armin Grau
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Frage von Hildegard P. •

Warum sollen Prozeduren der Kapitel 8 und 9 des OPS mit psychosozialen, psychosomatischen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien nach der PPP-RL abgerechnet werden?

Auf meine Frage zur Einladung der Berufsgruppen der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus in die Kommission für die Personalbemessung nach § 137n SGB V
antworteten Sie am 15.11. die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktionierte anders und sei daher nicht Gegenstand der Reform. Können Sie bitte erläutern seit wann die Abrechnung so erfolgt und wie die Ermittlung der Mindestvorgaben für die leitliniengerechte Personalausstattung im somatischen Akutkrankenhaus ermittelt werden soll, wenn nicht über die o.g. Kommission?
Links:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/armin-grau/fragen-antworten/werden-die-zur-psychosozialen-versorgung-im-akutkrankenhaus-unverzichtbaren-berufsgruppen-entsprechend-ihrer
https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2024/index.htm

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Antwort von
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht. Zu unterscheiden ist die Vergütung von psychiatrischen Akutkrankenhäusern und Abteilungen, die verpflichtend seit 2018 durch das PEPP-System (Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik) erfolgt. Falls ihre Frage nach Kapitel 8 und 9  neurologische Behandlungen des Schlaganfalls und intensivmedizinische Verfahren an somatischen Häusern betrifft - denen auf Landesebene ein Versorgungsauftrag für die jeweilige Leistungsgruppe zugewiesen wurde, erfolgt die Vergütung somit nach dem im Rahmen des KHVVG neu geregelten System.

Für alle weitere Fragen zu diesem Thema möchte ich sie gerne an meine Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther verweisen, die Ihnen als Expertin und zuständige Berichterstatterin sicherlich gerne weiterhilft. Sie erreichen ihr Büro unter der folgenden E-Mail-Adresse: kirsten.kappert-gonther@bundestag.de

Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Grau

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