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Armin Grau
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Frage von Jörg S. •

Jedes Medikament ist mit einem Beipackzettel ausgestattet zur Auflistung möglicher Nebenwirkungen, nicht jedoch die Covid-Vakzine. Wie soll so eine "informierte Zustimmung" möglich sein?

Sehr geehrter Herr Grau,
nach Daten der KBV war im Jahr 2021 ca. jeder 25. Geimpfte aufgrund von Nebenwirkungen in ärztlicher Behandlung.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239736199/Corona-Impfung-2-5-Millionen-Patienten-meldeten-Nebenwirkungen-in-Deutschland.html
Am heutigen Tag (24.07.22) verzeichnet das EMA-Dashboard alleine für das Biontech/Pfizer-Vakzin 1.007.736 schwere Nebenwirkungen nur für diesen Impfstoff!
Quelle: https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html (Buchstabe "C" eingeben für Covid-19-Vakzine)
D.h. dass bei ca. 448 Millionen EU-Einwohnern "schwere Nebenwirkungen" (mit Krankenhausaufenthalt) nicht "selten" sein können, selbst wenn 100% der Einwohner geimpft wären. Nach europäischer Leitlinie ist eine Erkrankung dann selten wenn weniger als 5 von 10.000 Personen betroffen sind.
In einer demokratisch aufgeklärten Gesellschaft müsste man als Bürger über o.g. Risiken aufgeklärt werden. Werden Sie sich für so eine Aufklärung (Merkblatt) einsetzen?

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Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihre Anfragen, in denen Sie sich mit Fragen der Impfung an mich wenden.

 

Die Coronapandemie ist eine schreckliche Bürde für alle Menschen: mehr als 140 000 Tote in Deutschland, viele schwer Erkrankte, eine hohe Prävalenz von Long Covid. Die schnelle Verfügbarkeit von hochwirksamen Impfstoffen kam zur richtigen Zeit.

 

Die Impfstoffe haben bis zu 20 Millionen Todesfälle verhindert. Dennoch hat gerade in der Medizin alles was Wirkungen erzielt auch Nebenwirkungen, die wiederum differenziert werden müssen. Nach den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben bei 172 Millionen Impfungen knapp 2,5 Millionen Patienten von Impfreaktionen berichtet. Das Paul-Ehrlich-Institut meldet für 2021 eine Rate schwerwiegender Reaktionen von 0,02 Prozent. Wirklich schwere Nebenwirkungen wie eine Herzmuskelentzündung oder eine generalisierte Nervenlähmung, Guillain-Barré-Syndrom, sind dementsprechend sehr, sehr selten. Die richtige Einordnung dieser Risiken findet allerdings bereits jetzt statt, da eine Schutzimpfung seit 2013 nur mit einem Aufklärungsgespräch möglich ist (§ 630e BGB).

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Armin Grau

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