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Armand Zorn
SPD
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Frage von Olaf B. •

Wie stehen Sie zu dem Thema einer gesetzlichen Regelung, um (gemeinnützigen) Journalismus endlich als gemeinnützigen Zweck in der Abgabenordnung zu verankern?

Sehr geehrter Herr Zorn,
leider wurde der geplante Anwendungserlass des Finanzministeriums, der dem gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben sollte, am 16.09.2024 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bundesländern abgelehnt. Damit bleibt die dringend benötigte Rechtssicherheit für Projekte wie CORRECTIV oder Der Volksverpetzer weiter aus.
Jetzt ist eine gesetzliche Regelung entscheidend, um Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufzunehmen. Dafür brauchen wir verantwortliche Politiker, die unser Anliegen im Bundestag unterstützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir bereits an die zuständigen Abgeordneten von SPD und Grüne übergeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Olaf B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,  

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wir glauben, dass freier Journalismus eine Grundprämisse für das Florieren von Demokratien ist. Es ist das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, informiert zu bleiben, sei es durch kommerzielle oder gemeinnütze journalistische Angebote.  

Die SPD kämpft dafür, den gemeinnützigen Journalismus weiterhin zu unterstützen, indem wir die Rechtssicherheit für den gemeinnützigen Journalismus in der Abgabenordnung garantieren. Wir hatten uns bereits im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Gemeinnützigkeit des Journalismus anzuerkennen, und eine Umsetzung dieses Versprechens im Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) im vergangenen September angeregt. Leider wurde dieser Entwurf von den Bundesländern abgelehnt. Hintergrund sind die abzusehenden Herausforderungen bei der Umsetzung – da es sowohl kommerzielle als auch gemeinnützige Anbieter von Journalismus gibt, könnten kommerzielle Anbieter eine solche Regelung als Steuergestaltungsmodell missbrauchen. Wir hoffen, dass das BMF zukünftig mit einem Anwendungserlass eine großzügigere Interpretation der journalistischen Gemeinnützigkeit ermöglichen wird – ansonsten sollte aus meiner Sicht der Bundestag gesetzgeberisch tätig werden.  

Trotz der administrativen Hindernisse in der Abgrenzung kämpft die SPD weiterhin für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus und würde diesen wieder in einen Koalitionsvertrag hineinverhandeln wollen. Gemeinnütziger Journalismus ist ein wichtiger Bestandteil einer diversen Medienlandschaft, den es zu fördern gilt.  

Mit freundlichen Grüßen,  

Armand Zorn

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