Wie sieht der Fahrplan bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft aus? Wann kommen die Entwürfe und Vorschläge in der Realität an?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bisher ist das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht darauf angelegt, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu vermeiden. Bei der sogenannten „Anspruchseinbürgerung“ nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit vorgeschrieben. Durch einige Ausnahmeregelungen ist dies in der Praxis durchschnittlich bei knapp der Hälfte aller Einbürgerungen der Fall.
Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung will das nun ändern. Die von Bundesministerin Faeser angestrengte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht neben der Möglichkeit, mehrfache Staatsbürgerschaften zu besitzen, auch eine verkürzte Einbürgerungszeit vor.
Nachdem der Entwurf Ende August das Kabinett passiert hat, befindet sich der Bundestag jetzt in Beratungen. Sobald diese abgeschlossen sind, wird der Entwurf im Plenum zur Abstimmung gestellt. Damit ist Anfang kommenden Jahres zu rechnen. Wenn der Entwurf beschlossen wird, muss das Gesetz im Anschluss nur noch den Bundesrat passieren. Danach ist es rechtskräftig.
Da es voraussichtlich nur zustimmungspflichtig ist, der Bundesrat es also nicht verhindern kann, dürfte der Prozess zügig abgeschlossen werden können. Im besten Fall ist das neue Gesetz dann schon Mitte kommenden Jahres gültig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort helfen!
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn, MdB