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Armand Zorn
SPD
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Frage von Bettina K. •

Stimmen Sie für ein Verbotsverfahren der AfD? Es gibt genügend Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit. www.afd-verbot.jetzt/de

Sehr geehrter Herr Zorn,

der Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD wurde endlich im Bundestag eingereicht. Ich persönlich bin sehr dankbar für die mutigen Abgeordneten, die diese Initiative unterstützen.
Damit ist es an der Zeit, konkret zu handeln, um unsere Demokratie vor den menschen- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zu schützen. Es ist sehr wichtig, dass die Abstimmung über diesen Antrag nun tatsächlich stattfindet und die demokratischen Parteien dem Bundesverfassungsgericht den Auftrag erteilen, die AfD zu überprüfen.
Wie stehen Sie dazu? Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass Saskia Esken den Antrag nicht unterstützen will.

Mit den besten Grüßen,

Bettina K., Frankfurt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K., 

 vielen Dank für Ihre Frage! Genau wie Sie besorgt mich ebenfalls der Aufstieg der AfD. Im Bundestag erlebe ich tagtäglich, was es bedeutet, wenn Nazis in unseren Parlamenten sitzen. Diese Partei gebraucht ihre demokratischen Rechte immer wieder aufs Neue, um unsere Demokratie auszuhöhlen und die Gesellschaft zu spalten.  

Deswegen verstehe ich die Forderung nach einem AfD-Verbot sehr gut und kann Ihre Beweggründe sehr gut nachvollziehen. Ich glaube es lässt sich sagen, dass wir alle das gleiche Ziel haben, nämlich die Bekämpfung der AfD und ihres Gedankengutes bis in die Bedeutungslosigkeit. 

Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind zu Recht sehr hoch. Ein Prüfantrag auf ein Verbot der AfD muss demnach sehr gut vorbereitet sein, denn die Folgen eines Scheiterns wären fatal. Ich möchte dieser Partei auf gar keinen Fall den Erfolg gönnen, dass sie durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt bekommen, es handele sich bei ihr nicht um eine demokratiebedrohende und verfassungsfeindliche Partei.  

In Betrachtung der aktuellen Beweislage sehe ich deswegen leider noch nicht die Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gegeben. Erst drei Landesverbände sind als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Bundesweit ist die Partei nur als Verdachtsfall eingestuft. Auch wenn viele Aussagen von Parteifunktionären für eine härtere Einordnung sprechen, so sind jetzt trotzdem die einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Bringschuld. 

Ich erwarte hier, dass diese Partei endlich so bezeichnet wird, wie sie ist, nämlich gesichert rechtsextrem und verfassungsfeindlich. Bis dahin halte ich es für sinnvoll, ein Verbot der drei bereits anerkannt rechtsextremen Landesverbände anzustreben.  

Wir sollten uns darüber hinaus mit allen weiteren uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die AfD einsetzen. Mit dem Gesetz zur Finanzierung von politischen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt haben wir letztes Jahr bereits eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um der parteinahen Stiftung die Gelder zu entziehen. Weitergehend halte ich es für richtig, dass wir die AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen, da hieraus ein Großteil der Parteimittel kommt. 

Wir haben noch einen weiten Weg vor uns und es freut mich, dass auch Sie sich für eine liberale und offene Gesellschaft engagieren.  

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

 

 

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