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Armand Zorn
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Frage von Dr. Johannes Volker S. •

Sehr geehrter Herr Zorn, warum sind auch im neuen Tierschutzgesetz Totschlagfallen für Füchse noch erlaubt? Das ist eine tierquälerische und völlig sinnlose Jagdpraxis.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S., 

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut verstehen, dass es zunächst unverständlich erscheint, dass Todschlagfallen weiterhin erlaubt bleiben.  

Allerdings liegt der Ursprung der Regelung nicht im Tierschutzgesetz, sondern im Bundesjagdgesetz. Das Tierschutzgesetz und der nun eingebrachte Gesetzesentwurf zur Novellierung sehen vor, dass das Töten von nicht betäubten Tieren erlaubt bleibt, wenn es sich dabei um eine weidgerechte Ausübung der Jagd handelt. Was dabei als weidgerechte Ausübung der Jagd zählt, richtet sich nach dem Bundesjagdgesetzt (siehe § 19 Nr. 9 BJagdG).  

Gerne kann ich bei meinen fachzuständigen Kollegen mich erkundigen, wann bzw. ob eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes geplant ist. 

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

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