Sehr geehrter Herr Zorn, das Tierschutzgesetz soll bis Herbst 2024 überarbeitet werden. Was planen Sie, um tierquälerische Praktiken einzudämmen?
Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die folgenden Bereiche:
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU, Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln, Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“, Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch, Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll! Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau A.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse am Tierschutz. Der Austausch mit Bürgern ist mir stets ein wichtiges Anliegen. Ich bitte die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. In den letzten Wochen und Monaten war ich in eine Vielzahl von zeitintensiven Projekten eingebunden.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein wichtiges Vorhaben. Einige der von Ihnen angesprochenen Punkte werden in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt.
Das Schwanzkupieren bei Schweinen ist bereits EU-weit verboten. Wir wissen jedoch, dass trotzdem 95 Prozent der Schweine in Deutschland nach wie vor kupiert werden. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwänzekupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert. So wollen wir das Verbot besser durchsetzen.
Ein generelles Verbot der Anbindehaltung, auch in saisonalen Formen, ist ebenfalls Bestandteil der Diskussion. Mit der Novellierung wird diese Haltungsform für alle Tiere grundsätzlich verboten. Für kleinere Rinderbetriebe, insbesondere in Süddeutschland, wird es jedoch Übergangsregelungen geben, um den Wandel schrittweise zu gestalten, ohne dass diese Betriebe ihre Existenzgrundlage verlieren.
Der Gesetzentwurf sieht bei der Haltung exotischer Wildtiere im Zirkus ebenfalls deutliche Einschränkungen vor. Bei reisenden Zirkussen können nicht alle Tiere art- und verhaltensgerecht gehalten werden, sodass eine Neuanschaffung exotischer Wildtiere zukünftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein wird. Das betrifft Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben. Bei diesen Tierarten wollen wir das Halten und/oder Zurschaustellen an wechselnden Orten grundsätzlich beenden.
Wir sehen ebenfalls, dass der illegale Handel mit Tieren ein großes Problem ist. Deswegen führen wir mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine verpflichtende Kennzeichnung im Onlinehandel ein. Durch striktere Vorschriften und eine engere Überwachung von Plattformen soll dieser Markt besser kontrolliert werden.
Schließlich möchte ich betonen, dass wir die Qualzucht in allen Bereichen weiter eindämmen werden. Hierzu gehören nicht nur Züchtungen in der Landwirtschaft, sondern auch im Heimtierbereich, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten und unnötige Leiden zu verhindern. Hier ist ebenfalls ein Ausstellung- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen vorgesehen.
Ich hoffe, dass diese Maßnahmen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz unserer Tiere leisten werden. Ihre Anregungen nehme ich gerne mit in die weiteren Diskussionen und stehe Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Armand Zorn