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Armand Zorn
SPD
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Frage von Veronica A. •

Sehr geehrter Herr Zorn, das Tierschutzgesetz soll bis Herbst 2024 überarbeitet werden. Was planen Sie, um tierquälerische Praktiken einzudämmen?

Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die folgenden Bereiche:

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU, Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln, Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“, Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch, Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll! Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich.

Herzlichen Dank.

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