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Armand Zorn
SPD
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Frage von Udo T. •

Grunderwerbsteuer. Warum muss ich als Einzelperson, wenn ich eine Immobilie erwerben möchte, Grunderwerbsteuer zahlen. Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gibt es aber bei einem Share-Deal.

Was sind die Gründe für diese Vorzugsbehandlung?
Fällt diese Vergünstigung weg, hätten die Kommunen genügend Einnahmen und der Spekulation würde ein Riegel vorgeschoben werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Grunderwerbssteuer und Share Deals. Sie sprechen ein Phänomen an, was wir als SPD seit vielen Jahren als Problem wahrnehmen und bekämpfen: die Nutzung von Steuergestaltungsmodellen zur Vermeidung von Grunderwerbssteuern. 

Ein wenig Kontext: Die Grunderwerbssteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer – sie fällt also immer dann an, wenn ein Grundbucheintrag geändert wird. Dies geschieht typischerweise mit dem Kauf eines Grundstückes. Gerade institutionelle Investoren nutzen aber seit Jahren ein Schlupfloch, um die Zahlung dieser Steuer zu vermeiden. Wenn eine Immobilie beispielsweise Firma A gehört und Firma B diese Immobilie erwerben möchte, kauft Firma B schlicht die Firma A auf, sodass sie Kontrolle über die Immobilie erlangt, ohne eine Änderung im Grundbucheintrag vornehmen zu müssen. Damit entfällt die Grunderwerbssteuer. 

Dieses Steuerschlupfloch ist aus meiner Sicht nicht gerecht. Ich kann gut nachempfinden, weswegen auch Sie es als Ungerechtigkeit empfinden, dass Privatpersonen diese Steuer entrichten müssen, während Firmen sie vermeiden.  

Bereits in den vergangenen Jahren hat die SPD daran gearbeitet, dieses Steuerschlupfloch zu verkleinern. Dazu haben wir Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz durchgesetzt, die seit dem 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Bislang war es so, dass man bei Personengesellschaften und Kapitagesellschaften mit Immobilienvermögen bis zu 94,9 % der Anteile steuerfrei erwerben konnte. Nach einer relativ kurzen Haltefrist von fünf Jahren wurde der Erwerb der restlichen 5,1 % nahezu unbedeutend besteuert.  

Mit der Reform wurde dieses Modell deutlich eingeschränkt: Die Höhe der steuerfrei erwerbbaren Anteile wurde auf maximal 90 % gesenkt. Zudem wurde bei Personengesellschaften die Behaltensfrist, innerhalb derer der Aufkauf der restlichen 10,1 % erfolgen konnte, von fünf auf zehn Jahre verlängert.  

Das reicht uns allerdings nicht. Die SPD setzt sich dafür ein, ein Quotenmodell zu etablieren. Wenn Firma B 50% von Firma A kauft, müsste sie künftig auch 50% der Grunderwerbssteuern der besessenen Immobilie zahlen. In der letzten Koalition war diese Forderung leider politisch nicht umzusetzen – wir kämpfen dafür, dies auch in einem eventuellen neuen Koalitionsvertrag zu verankern. Wir bleiben also dran! 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse! 

Mit freundlichen Grüßen  

Armand Zorn 

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