Portrait von Anton Schaaf
Anton Schaaf
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Anton Schaaf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dean Philipp M. •

Frage an Anton Schaaf von Dean Philipp M. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Schaaf,

Wie stehen Sie zur, meiner Meinung nach absolut unsachlich geführten, "Killerspiel Verbot" Diskusion? Dieses Thema ist für mich absolut aufwühlend da es hier teilweiße zu Einschränkung von Meinungsfreiheit (evtl. das falsche Wort) kommt wenn mir als erwachsener Mensch verboten wird irgendetwas zu spielen.

Wenn Sie für ein "Killerspiel Verbot" sind bitte begründen Sie dies und geben mir eine Definition von "Killerspiel".

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Müller

Portrait von Anton Schaaf
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

die Nachricht über den Amoklauf und die zahlreichen Opfer in Winnenden hat uns zutiefst erschüttert. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Angehörigen der Opfer, bei den Schülerinnen und Schülern und bei den Lehrerinnen und Lehrern der Albertville-Realschule.

Zur bitteren Wahrheit gehört festzustellen, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass sich solche sinnlosen und furchtbaren Taten für die Zukunft ausschließen lassen. Kein noch so strenges Waffenrecht, keine noch so scharfen Einlasskontrollen an Schulen und auch kein Verbot von Computerspielen werden das erreichen können. Dennoch ist es unsere Aufgabe als Politiker alles erdenklich Mögliche zu tun, um der Wiederholung eines solchen Amoklaufes vorzubeugen.

Die Frage nach einem Verbot der sogenannten „Killerspiele“ ist differenziert zu betrachten, denn nicht jeder, der gewaltlastige Freizeitangebote für Konsole und PC nutzt, ist gleich ein potenzieller Amokläufer. Andererseits ist ein Zusammenhang mit den entsetzlichen Amokläufen in der Vergangenheit nicht von der Hand zu weisen.

Meiner Meinung nach würde ein Verbot von „Killerspielen“ den Reiz danach für Jugendliche wahrscheinlich nur erhöhen. Ein Verbot könnte dazu führen, dass Spiele verstärkt unkontrolliert übers Internet oder als so genannte Grau-Importe nach Deutschland gelangen.

Vielmehr müssen wir den Zugang für Kinder und Jugendliche zu für sie noch nicht freigegebenen Spielen stärker kontrollieren, Regelungen zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten erlassen.

Mit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Juli 2008 sind schärfere Kriterien für den Jugendschutz definiert worden, um Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschenden Computerspielen, zu schützen.

Es sind also nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die uns fehlen, sondern die Umsetzung in den Kommunen.

Aber eines ist auch klar: Alle staatlichen Maßnahmen entbinden Eltern nicht von ihrer Erziehungsverantwortung. Sie müssen auf ihre Kinder Acht geben, sich Zeit für sie nehmen und sich um sie und ihre Bedürfnisse und Ängste kümmern. Erziehung findet in erster Linie im Elternhaus statt, sie kann nicht an den Staat und auch nicht an die Lehrer delegiert werden. Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen schaffen, dass Eltern die Chance haben dieser Aufgabe verantwortungsvoll nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf