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Frage von Norbert T. •

Frage an Anton Schaaf von Norbert T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schaaf,

rückblickend auf meine Frage vom 18.1.2008 zum Thema Online-Durchsuchung und Ihre Antwort vom 25.1.2008 möchte ich mir erlauben nachzufragen, ob sich Ihre Meinung zum Thema weiterhin so hält.

Ihr Abstimmverhalten zum Thema Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren war ja von der Überzeugung geprägt, dass alles im legalen Rahmen sei. Nun liegen ja mannigfaltige Beweise des Gegenteils vor.

Ich denke, es ist an der Zeit, die Entscheidungen der Vergangenheit kritisch zu hinterfragen und würde mich über ein verbindliches Statement freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Tuschen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tuschen,

die Onlinedurchsuchung mit PRISM geht zu weit. Die Bundesregierung muss die Grundrechte der Bürger schützen und auf die Löschung ihrer Daten drängen! Die EU-Bürger könnten durch ein europäisches Datenschutzrecht wirksam geschützt werden.

Nach allem, was wir derzeit aus den Medien wissen, handelt es sich um eine Globalüberwachung, über die zwar immer wieder spekuliert wurde, die mich in ihrem Ausmaß aber erschüttert. Mit dem „Project PRISM“ kann Presseberichten zufolge die NSA (National Security Agency) direkt auf Server der großen Telekommunikations- und Internetunternehmen zugreifen und sowohl dort gespeicherte als auch gerade stattfindende laufende Kommunikation ausleiten und auswerten. Das betrifft nicht nur die Verbindungsdaten, sondern jegliche Kommunikation, also auch Inhalte - und zwar alle, die über Plattformen oder Infrastrukturen dieser Unternehmen kommunizieren.

Zwischen PRISM und der Vorratsdatenspeicherung gibt es einen erheblichen Unterschied. Eine Gleichsetzung ist zu einfach. PRISM ist eher mit einer Art permanenter Online-Durchsuchung für alle und für immer vergleichbar. Das widerspricht dem Grundverständnis der SPD. Die europäische Vorratsdatenspeicherung muss drastisch überarbeitet oder auch aufgehoben werden.

Medienberichten zufolge kann mit dem System PRISM direkt auf Server beteiligter US-Firmen wie Google, Yahoo und Facebook zugegriffen werden, was die Unternehmen zum Teil dementieren. Die Unternehmen müssen dringend Klarheit schaffen und offenlegen, unter welchen Umständen und Bedingungen amerikanische Sicherheitsbehörden auf das Kommunikationsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer zugegriffen haben und zugreifen können.

Die Bundesregierung muss offenlegen, was und wann sie von diesen Vorgängen wusste und was sie getan hat und zu tun gedenkt, den Grundrechtsschutz der Bundesbürger zu schützen. Auch muss sie darauf drängen, dass die Daten deutscher Staatsbürger unverzüglich gelöscht werden. Zudem muss sie endlich nicht nur in Sonntagsreden den Datenschutz hoch halten, sondern sich auf europäischer Ebene für ein wirksames europäisches Datenschutzrecht einsetzen. Im ursprünglichen Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung war eine sogenannte „Anti-FISA-Klausel“ enthalten, die aber gestrichen wurde. Eine solche Regelung könnte einer solchen Überwachung deutscher und europäischer Bürger einen Riegel vorschieben. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Datenschutz-Grundverordnung einsetzen. Das gilt übrigens auch für eine dringend gebotene Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, von den Vorgaben der jetzigen Richtlinie abzuweichen und grundrechtsschonendere Maßnahmen vorzuziehen. Hier ist die schwarz-gelbe Bundesregierung vier Jahre lang untätig geblieben.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf