Frage an Anton Schaaf von Sebastian J. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Schaaf,
ich wüsste gerne wie Sie zu folgendem Sachverhalt stehen:
Die Bundesregierung hat die im Dezember 2005 veröffentlichte UN Konvention gegen Korruption unterzeichnet (mit 140 weiteren Nationen), sie jedoch bis zum heutigen Tage nicht ratifiziert. Dies liegt bekanntermaßen an der bisher ausbleibenden Neufassung des § 108 e STGB (Abgeordnetenbestechung) - die deutsche Gesetzeslage entspricht hier dem Klischee eines Entwicklungslandes.
Prinzipiell müsste eine Initiative zur Neufassung des 108 e aus den Reihen der Parlamentarier kommen, da sie dies unmittelbar betrifft , hier konnte man jedoch bisher von der Großen Koalition nicht vernehmen.
Wie steht Ihre Partei im Allgemeinen und besonders Sie hierzu - können wir in absehbarer Zeit mit einer Neufassung des 108 e rechnen und somit mit einer Ratifizierung der UN Konvention?
Aus internationaler Sicht ist dies auch doppelt Peinlich, da D zum einen Good Governance predigt, zum Anderen jedoch nicht einmal Mindestanforderungen erfüllt zum Bereich der Korruptionsbekämpfung erfüllt.
Mit besten Grüßen,
Sebastian Jilke
Sehr geehrter Herr Jilke,
ich danke für Ihre Anfrage.
Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass ein Regierungsentwurf existiert, der der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten und unter anderem auch der Umsetzung des von Ihnen thematisierten VN-Übereinkommens gegen Korruption dient. Der tatsächliche Umsetzungsbedarf ist übrigens relativ gering, denn unser deutsches Strafrecht entspricht heute schon in vielen Bereichen dem internationalen Standard.
In dem Entwurf allerdings nicht enthalten ist die sogenannte Abgeordnetenbestechung, weil die gesetzgeberische Aktivität hierzu sich aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.
Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich.
In der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck unter der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Sie sehen also: die Einsicht in die Erforderlichkeit besteht in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem und ich selbst befürworte auch entschieden die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Vorrangige Aufgabe ist daher zunächst, verbliebene Skeptiker im Bundestag von der Erforderlichkeit einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu überzeugen, um den Weg für eine Initiative aus der Mitte des Bundestages zu ebnen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf