Portrait von Anton Schaaf
Anton Schaaf
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Anton Schaaf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulrike B. •

Frage an Anton Schaaf von Ulrike B. bezüglich Familie

Sehr geehrtet Herr Schaaf

Bei der Mehrwertsteuer fallen einige Dinge des täglichen Bedarfs wie z. B. Tiernahrung unter den ermässigten Steuersatz. Windeln für Babys und Pflegeprodukte für Babys fallen jedoch nicht unter den ermässigten Steuersatz. Hundefutter wird nur mit 7 % besteuert Babywindeln jedoch mit 19 % !
Hat ein Baby keinen täglichen Bedarf?
Haben Tiere in unserer Gesellschaft bereits einen höheren Stellenwert als Kinder?
Oder ist die Lobby der Tierliebhaber in Deutschland mächtiger als die "Babylobby"

mit freundlichen Grüßen
Ulrike Braukmann

Portrait von Anton Schaaf
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Braukmann,

einer politisch womöglich wünschenswerten steuerlichen Begünstigung der Lieferung von Baby- und Kleinkinderartikeln steht höherrangiges EU-Recht entgegen.

Die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen. Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. Dies gilt ausdrücklich auch für Babywindeln, da die betreffende Richtlinie nur die ermäßigte Besteuerung der Lieferungen von medizinischen Geräten bzw. Hilfsmitteln und sonstigen Vorrichtungen zulässt, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind. (Anders als zuweilen dargestellt, werden in Deutschland auch Inkontinenzwindeln für Erwachsene mit dem Umsatzsteuer-Normalsatz besteuert.)

Die Gesamtkonzeption für die Umsatzbesteuerung wurde bei Einführung des Mehrwertsteuersystems in Deutschland zum 01. Januar 1968 in eingehenden Beratungen vom Gesetzgeber entwickelt. So enthält das Umsatzsteuergesetz auch Vergünstigungen zur Förderung der Familie, wie etwa die Steuerbefreiung für Leistungen von Kindergärten oder die ermäßigte Besteuerung der Lieferung von Kindernahrung.

Die hier geforderte Steuerermäßigung wäre lediglich eine Kostensenkung für die betroffenen Unternehmer. Der Gesetzgeber könnte - wie im Umsatzsteuerbereich üblich - die vollständige und dauerhafte Weitergabe einer solchen Steuerersparnis an den Endverbraucher rechtlich nicht sicherstellen. Ungeachtet dessen gibt es m.E. effektivere Instrumente der Familienpolitik als die Umsatzbesteuerung.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf