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Frage von Norbert T. •

Frage an Anton Schaaf von Norbert T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schaaf,

aufgrund der heute von Herrn Wiefelspütz dargestellten Zustimmung zur Online-Durchsuchung verweise ich auf meine Frage vom 26.7.2007 und frage Sie persönlich, ob Sie noch zu der damals geäußerten Sicht stehen?

Weiterhin möchte ich vor dem Hintergrund der nächsten Kommunalwahl verbindlich von Ihnen wissen, ob Sie sich der Fraktion/Partei/Koalition oder doch eher dem eigenen Gewissen verpflichtet sehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tuschen,

eine Grundlage für die Entscheidung zur Befugnis für das Bundeskriminalamt, Online-Durchsuchungen durchzuführen, ist noch nicht gegeben.

Wenn die Behörde klare Aussagen machen kann, wie solche Untersuchungen technisch im Detail aussehen werden und das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen, selbstverständlich mit den vom Verfassungsgericht geforderten Einschränkungen.

Ich bin immer noch der Meinung, dass Online-Durchsuchungen strenge rechtsstaatliche Hürden erfordern und die tatsächliche Notwendigkeit (z.B. für Gefahrenabwehr, Schutz vor Terrorismus) belegt sein muss.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf