Frage an Anton Schaaf von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schaaf!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?
Sehr geehrter Herr Bogumil,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail.
Die Schreiben der Agentur für Arbeit sind standardisiert und können deshalb dem Einzelnen offenbar nicht gerecht werden. Eine Verunsicherung oder gar Beleidigung von Leistungsbeziehern ist aber sicherlich nicht beabsichtigt.
Tatsächlich dürfte eine von der Agentur für Arbeit genehmigte Trainings- und Qualifizierungsmaßnahme nicht mit dem Wegfall von Leistungen einhergehen, denn der jeweilige Teilnehmer gilt weiterhin als arbeitssuchend. Allerdings gehen Sie in Ihrer E-Mail nicht auf die näheren Umstände ein, deshalb kann ich Ihnen zu Ihrer persönlichen Situation keine weiteren Auskünfte geben.
Außerdem gilt, wer zu Recht Leistungen bezieht, wird gewiss in keiner Statistik zum Missbrauch von Sozialleistungen geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Anton Schaaf