Frage an Anton Schaaf von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schaaf,
da insbesondere die CDU die sog. Leistungsgesellschaft propagiert, sollten sich auch die Abgeordneten zu einer leistungsbezogenen Bezahlung ihrer Tätigkeit entschließen, so wie sie in vielen Branchen schon üblich ist.
Was halten Sie davon, in diese Diäten-Berechnung z.B. folgende Faktoren einfließen zu lassen?
1. Arbeitslosenrate
2. Inflationsrate
3. Änderung des BIP
4. Abgaben-Belastung des Bürgers (Brutto / Netto)
5. Einkommenszuwachs der Arbeitnehmer im Vergleich zu Unternehmensgewinnen
6. - ggf. weitere -
Hier werden nachweisbare Erfolgsfaktoren zur Ermittlung der Diäten herangezogen. Dies ist sicherlich besser als sich permanent dem Vorwurf auszusetzen, in Selbstbedienungsmentalität die Diäten erhöht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Boßeck
Sehr geehrter Herr Boßbeck,
um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, soll die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden. Um diese langfristige Orientierungsgröße zu erreichen, wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro abgehoben.
Das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Zugleich ist dieser Betrag geringer als das durchschnittliche Monatsgehalt eines Unternehmers oder eines etablierten Wissenschaftlers. Wenn diese Menschen ein Mandat als Bundestagsabgeordnete übernehmen, müssen sie damit rechnen, weniger als in ihrem bisherigen Beruf zu verdienen. Um sicherzustellen, dass im Bundestag Vertreter aller Einkommensklassen vorhanden sind, muss die Abgeordnetenentschädigung so gestaltet sein, dass sie auf der einen Seite für Gutverdienende zumutbar und auf der anderen Seite der sehr verantwortungsvollen und zeitintensiven Tätigkeit angemessen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1975 die Abgeordneten dazu verpflichtet, selbst über die Höhe ihrer Entschädigung zu bestimmen. Weil eine automatisierte Erhöhung der Diäten gesetzlich verboten ist, muss über jede Erhöhung der Entschädigung öffentlich diskutiert werden. Dadurch wird eine größtmögliche Transparenz erreicht, wie sie bei keinem anderen Berufsstand zu finden ist. Die Folge ist das Gegenteil dessen, was dem Bundestag gerne unterstellt wird: Statt sich einen „Selbstbedienungsladen“ zu schaffen, wurden die Abgeordnetenentschädigungen in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten nur maßvoll erhöht, das letzte Mal 2003.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf