Frage an Anton Schaaf von Helmut O. bezüglich Soziale Sicherung
Betreff : Falsche Anrechnung der Unfall - mit der gesetzlichen Rente
Sehr geehrter Herr Schaaf ,
ist Ihnen bewusst , dass die Verrechnung der Unfall – mit der gesetzlichen Rente ( Altersrente ) falsch angewandt wird ?
Diese Verrechnung beider Renten wird im § 93 SGB VI geregelt .
Anders ausgedrückt : Der § 93 SGB VI ist hier nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern die Logik und Richtigkeit des im Gesetz fixierten Modus .
Die Darlegungen im § 93 SGB VI sind sehr komplex und bedürfen einer ausführlichen Erklärung , was aber sehr sehr viele Zeichen erfordert . Die nötige Menge der Zeichen stehen hier nicht zur Verfügung und sind deshalb in einem externen Schreiben unter „ www.rentenberechnung-info.de „
zusammen gefasst .
Wissen Sie Herr Schaaf , wie viel Unfallgeschädigte in der BRD leben ?
Es sind circa 8% der erwerbstätigen Arbeiter , die von Ihnen eine gerechte und soziale Politik erwarten .
Ist Ihnen bewusst , aus welcher Zeit der § 93 SGB VI stammt ?
Das Gesetz stammt noch aus der Bismarckzeit 1889 , also zu einer Zeit , als das Soziale laufen lernte .
Aber alle diese Fragen sind nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern diese eine Frage : Wissen Sie Herr Schaaf , dass die beiden Renten falsch miteinander verrechnet werden ???
Wir können Sie nur darum bitten , sich dieser Sache anzunehmen . Es drängt in der Zeit , die Wahlen stehen vor der Tür und das Thema sollte bis dahin erledigt sein .
Halt , da fällt mir noch eine Frage ein . Was muss ich machen , damit ich mit
Ihnen , den Abgeordneten , kommunizieren kann in Schrift und/ oder telefonisch und nicht immer wieder von Ihrem Büro abgewiesen werde ??? Die Angelegenheit ist zu wichtig , um nicht mit meinem Volksvertreter persönlich zu reden .
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Oster
Sehr geehrter Herr Oster,
Ihre von Ihnen formulierte Klage, Sie seien von meinem Büro mit Ihrem Anliegen abgewiesen worden, überrascht mich sehr. Meine Mitarbeiter informieren mich selbstverständlich laufend über eingehende Anfragen und Vorgänge, ihr Vorgehen geschieht nie ohne meine Anordnung bzw. Zustimmung.Sie hatten in den vergangenen Monaten mehrmals mit den in der Sache kompetenten Mitarbeitern meines Büros telefonischen Kontakt. Auf Ihre anschließende Anfrage per E-Mail haben wir Ihnen mit Schreiben vom 27. März 2013 ausführlich schriftlich geantwortet. Ihrem Wunsch entsprechend hatten wir die von Ihnen vermutete falsche Anrechnung Ihrer Unfallrente auf Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft. Meines Erachtens sind die Berechnungen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen vorgenommen worden und insofern nicht zu beanstanden.
Damit sind meine Möglichkeiten Ihnen Hilfe zu leisten ausgeschöpft. Zweifeln Sie die Richtigkeit der Anrechnung weiterhin an, steht es Ihnen frei andere Wege zu gehen, um Ihre Sache weiter zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf