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Anton Schaaf
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Frage von Uta-Maria T. •

Frage an Anton Schaaf von Uta-Maria T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schaaf,

die Hebammenversorgung soll demnächst neu geregelt werden, ein Gesetzentwurf liegt vor (BT-Drs. 17/9369). Aus Sicht der Eltern und Hebammen aber lässt dieser Entwurf viele Fragen offen.

Was sagen Sie dazu, dass

- anstatt von präventiven Hebammenaufgaben zur Primärversorgung junger Frauen, für Schwangere, Gebärende und junge Mütter im Gesetz zu sprechen, wie vor 100 Jahren von „Feststellung der Schwangerschaft“ und „Übertragungsrisiko von Karies“ die Rede ist?
- nicht alle Kinder bei der Geburt Anspruch auf Hebammenleistungen erhalten sollen. Muss die außerklinische Versorgung von Babys während und nach der Geburt weiterhin unentgeltlich geleistet werden?
- weiterhin Informationen für Eltern dem Zufall überlassen werden z. B. über Vor- und Nachteile von Geburtsstellungen, über Geburtsorte, gesundheitlichen Schutz vor Stress, zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit, zum Schutz vor Drogen aller Art?
- dass wir fordern, dass Hebammen Haushaltshilfe vor und nach der Geburt, Hilfsmittel (z. B. Stützgurte) und kurzfristiges Beschäftigungsverbot zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit verordnen können sollten?

Was wir brauchen, ist eine weitsichtige Politik, die der Situation von werdenden Eltern angemessen ist und auf den Abbau der strukturellen Benachteiligungen des Hebammenberufes zielt. Der jetzige Entwurf jedoch schreibt die Vormachtstellung der klinischen Geburtsmedizin fort, anstatt die Familiengründungsphase und die damit verbundene Hebammengeburtshilfe adäquat zu gewichten.

Wir hoffen, dass Sie im Interesse der Eltern in Ihrem Wahlkreis nötige Nachbesserungen anregen und mitgestalten und dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung die Stimme verweigern. Gerne schicke ich Ihnen bei Interesse eine ausführliche Stellungnahme der bundesweit vernetzten Elterngruppen zu, in der wir die fehlenden, fehlerhaften oder unklaren Punkte des Entwurfs benennen und begründen.

Mit freundlichem Gruß,

Uta-Maria Tanzer
für www.mamaprotest.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Tanzer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.06.2012. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten.

Wie Sie sicherlich verfolgt haben, hat der Bundestag am 29. Juni 2012 gegen das Votum der Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung angenommen. Im sogenannten Omnibusverfahren wurden hierbei auch die Regelungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversichertenordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt. Die Hebammenleistungen im SGB V zu verankern, entspricht einer langjährigen Forderung der Hebammenverbände und wird auch prinzipiell von der Fraktion der SPD begrüßt.

Neben der Überführung ins SGB V fanden einige Neuerungen in den stattgefundenen Anhörungen mit den Interessensvertretern und Diskussionen in den Ausschüssen breiten Konsens zwischen den Fraktionen.

Unter anderem soll künftig der Säugling Anspruch auf Hebammenhilfe haben, wenn - etwa in Fällen der Adoption oder bei Tod sowie krankheitsbedingter Abwesenheit der Mutter - kein Anspruch der Mutter selbst besteht. Eine weitere Regelung betrifft die Qualitätssicherung für Leistungen der Hebammenhilfe. In den Verträgen, die der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den Hebammenverbänden schließen, sollen künftig Anforderungen an die Qualität der Leistungen in der gesamten Hebammenhilfe geregelt werden.

Ferner sollen die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Satzungsleistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft anbieten können. Die Möglichkeit bezieht sich ausdrücklich nur auf die von Hebammen erbrachten Leistungen und damit ausdrücklich nicht auf ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Darüber hinaus soll der Anspruch auf ambulante Entbindung ausdrücklich geregelt werden. Als mögliche Geburtsorte würden das Krankenhaus, eine von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt genannt.

Allerdings habe ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung insgesamt gestimmt, da die Regierung die entscheidenden Aufgaben in der Pflege nicht angeht. Sie drückt sich vor einer wirklichen Pflegereform. Der „Pflege-Bahr“ ist der Ausstieg aus der solidarischen Absicherung des Pflegerisikos. Von dem neuen Gesetz profitiert die private Versicherungswirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf