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Frage von Manfred S. •

Frage an Anton Schaaf von Manfred S. bezüglich Finanzen

Ich finde es schon sehr erstaunlich für eine sozialdemokratische Partei, das diese –entgegen der breiten Bevölkerungsmeinung – der Diätenerhöhung zugestimmt hat.

Die von den NRW-Landtagsabgeordneten beschlossene Erhöhung um 500 Euro pro Monat und Kopf, kostet den Steuerzahler pro Jahr 1,1 Milliarden Euro!
http://www.rp-online.de/politik/nrw/diaeten-steigen-um-500-auf-10726-euro-1.2704642

Darf ich Sie daran erinnern, das im März der NRW-Verfassungsgerichtshof den damaligen rot-grünen Nachtragshaushalt endgültig als unzulässig gestoppt hat. Schon damals war NRW mehr als nur klamm bei Kasse und trotzdem hat die SPD im März der Diätenerhöhung zugestimmt.
http://www.derwesten.de/politik/nrw-landtag-beschliesst-diaetenerhoehung-id6328564.html

Ich frage mich wie das sein kann. Auf der einen Seite ist kein Geld da, auf der anderen Seite bedienen sie die Abgeordneten aus den Taschen er Steuerzahler. Das Land NRW hat aktuell Schulden in Höhe von 175 Milliarden Euro! Nun könnte man natürlich argumentieren, dass die 1,1 Milliarden für die selbstgenehmigte Diätenerhöhung den Brei auch nicht mehr fett macht.
http://www.steuerzahler-nrw.de/

Aber wie erklären Sie, dass die Bürger, Städte und Kommunen immer mehr sparen müssen und sich die NRW-Politiker in Selbstbedienung üben!? Denn nichts anderes ist es gewesen, als auch die SPD der Diätenerhöhung im Landtag zugestimmt hat – während die Rentner in ganz Deutschland mit Erhöhungen um Cents begnügen müssen und immer mehr Rentner nebenbei noch arbeiten gehen müssen um über die Runden zu kommen.

Die SPD hat nicht nur das Volk ignoriert, sondern auch die Meinung einschlägig anerkannter Finanz- und Rechtsexperten, die bei an Anhörung im NRW-Landtag die Konstruktion der Versorgungswerks gerügt hatten.

Auch aktuell sind bei einer Umfrage des "Bund der Steuerzahler" 21% der Befragten dafür, die geplante Diätenerhöhung ersatzlos zu streichen.
http://www.steuerzahler-nrw.de/wcsite.php?wc_c=43344&wc_id=1&wc_lkm=1762&type=vote

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Mail über ´Abgeordnetenwatch´, in der Sie sich gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes gewandt haben.

Ich möchte Ihnen dazu gern einige Erläuterungen geben.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 8. Februar 2012 das "Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes" beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde viele Wochen im Landtag und in der Öffentlichkeit heiß diskutiert und hatte eine Anhebung des Beitrags zum Versorgungswerk in Höhe von 500 Euro zur Folge.

Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es zur Konstruktion des Versorgungswerks, das 2005 mit der Diätenreform beschlossen und aufgebaut worden ist, keine ernsthafte Alternative. Eine Rückkehr zur alten staatlichen Versorgung der Landtagsabgeordneten lehnen wir als nicht generationengerecht ab.

Bleibt die Frage, ob die derzeitige Abgeordnetenversorgung angemessen ist. Es hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgesehene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Sicherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreichte. Dies wurde korrigiert, ohne dass die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage gestellt wurden. Denn mit der Diätenreform 2005 wurde die Altersversorgung der Abgeordneten auf nur noch 60 Prozent des alten Niveaus gekürzt. Tatsächlich erreicht wurden aber nur 48 Prozent.

Mit der Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk hat ein Abgeordneter nach zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag einen Versorgunganspruch in Höhe von 1573 Euro, nach altem Recht gab es für die gleiche Zeit einen Anspruch in Höhe von 2588 Euro.

In Abwägung aller bisher bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, halten die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, war die jetzige Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig. Die entsprechende Erhöhung der Abgeordnetenbezüge muss komplett versteuert werden. Gleichzeitig fließen aber 500 Euro direkt dem Versorgungswerk zu.

Damit bleibt NRW weiter deutlich hinter den anderen Parlamenten zurück. Kein/e Abgeordnete/r in NRW erhält mehr als vergleichbare ParlamentarierInnen in Ländern und Bund. Auch das Niveau der früheren staatlichen Versorgung wird nicht annähernd erreicht.

Ergänzend sei darauf hingewiesen: Die Anpassung der Pflichtbeiträge für die Abgeordneten führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert, also auch nicht aus Fachhaushalten.

Ich hoffe, ich habe etwas zum besseren Verständnis in der Sache beitragen können.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf