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Frage von Karl K. •

Frage an Anton Schaaf von Karl K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Schaaf!

Als Generation 60th habe ich die anfängliche Zeit des Drogenkonsums an Schulen miterlebt.
Die aktuelle Drogenpolitik in NRW, besonders die letzten Beschlüsse der Landesregierung erfüllen mich mit großer Sorge .
Wie stehen sie zu den Beschlüssen, bzw. was sind Ihre Pläne für die Zukunft?

Mit freundlichen Grüßen,

Karl König.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Legalisierung von Cannabis ist aus Sicht der SPD kein Allheilmittel, auch wenn es sich für viele Jugendliche vielleicht als einfache Lösung präsentiert. Sie würde eine Reihe von Folgemaßnahmen notwendig machen und sicherlich auch eine Steigerung beim Konsum von Cannabis nach sich ziehen. Nichtsdestotrotz erkennt die SPD in dieser Frage einen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit dieser Droge an. Und es ist in der Tat zu überlegen, welches Ausmaß von Strafverfolgung in den unterschiedlichen Bereichen des Konsums von Cannabis jeweils sinnvoll ist, zumal der Umgang mit dem sog. Eigenkonsum in den einzelnen Bundesländern, ja sogar in unterschiedlichen Gerichtsbezirken, sehr differiert.

Ausgehend von der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis, befürworten wir eine einheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die letzte SPD-geführte Bundesregierung hat als Reaktion auf die sog. „Haschisch-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1994 bei den zuständigen Landesjustizministerien insbesondere die Festlegung einer „geringen Menge“ für den Eigenkonsum angeregt. Dies scheiterte vor allem an der starren Haltung der unionsgeführten Bundesländer, die leider bis heute eine destruktive Rolle bei der Vereinheitlichung der „Geringe-Mengen-Regelung“ spielen. Nichtsdestotrotz gibt es heute in Deutschland zur Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG eine im Wesentlichen einheitliche strafrechtliche Praxis und Rechtsprechung inklusive einer Festlegung für eine „geringe Menge“ für den Eigenkonsum in den Ländern. Ohne den Anstoß der SPD-geführten Bundesregierung würden wir noch heute darauf warten.

Grundsätzlich sieht jedoch die SPD Cannabis nicht als harmlose Droge an. Der Cannabis-Konsum bei jungen Menschen ist zwar leicht rückläufig, doch immer noch auf einem relativ hohem Niveau. Der Wert für die jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, ist im Jahre 2010 immer noch bei 35,0 Prozent. Das zeigt der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung (2011). Junge Männer kommen auf Werte von 41,= Prozent, junge Frauen auf 28,8 Prozent. Und sogar 12- bis 15-Jährige haben bereits eine nennenswerte Konsumerfahrung. Eine Legalisierung wird diesen Konsum sicherlich nicht einschränken und daher halten wir an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest. Die dieser Haltung entsprechenden Regelungen im BtMG stehen für uns daher derzeit nicht zur Disposition. Denn in aktuellen Studien zur Auswirkung des nichtmedizinischen Cannabis-Konsums wird immer wieder auf die Gefährlichkeit durch eine ganze Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen hingewiesen.

Wir fordern eine bundeseinheitliche Spezifizierung von sog. „geringen Mengen“ in § 29 Absatz 5 und § 31a des BtMG. Auch wenn die Justizministerinnen und Justizminister der Länder eine bundesgesetzliche Regelung derzeit nicht für notwendig erachten, so wäre eine diesbezügliche Konkretisierung ein großer Fortschritt. Denn weder in den Ländern noch in den einzelnen Regierungsbezirken kann von einer einheitlichen Reglung gesprochen werden. Es kann nicht sein, dass bei der Entkriminalisierung von Cannabis eine undurchsichtige Situation bei der Kriminalisierung besteht. Wir fordern eine einheitliche Definition für den Eigenbedarf von Cannabis. § 29 Absatz 5 und § 31a BtMG sind daher zu konkretisieren.

Cannabis für den medizinischen Gebrauch kann nützlich sein und eine vergleichsweise günstige "Behandlung" ermöglichen. Das hat nun auch die schwarz-gelbe Regierungskoalition vor einigen Monaten eingesehen und in der "25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" Cannabis - wenn dieses als Fertigarzneimittel angeboten wird - erlaubt. Die Position "Cannabis" wurde umgestuft, damit cannabishaltige Fertigarzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen und für Patienten verschrieben werden können. Nichtsdestotrotz ist die Praxis und auch die Anerkennung des Gebrauchs von cannabishaltigen Arzneimitteln bei den Krankenkassen problematisch, so dass für Patienten generell häufig noch keine zufriedenstellende Lösung erreicht ist - vor allem die überhöhten Kosten und die problematische Kostenübernahme durch die Kassen ist weiterhin ein Ärgernis. Mit dieser Problematik haben wir uns an das Bundesgesundheitsministeriums gewandt, auch um einen gewissen Druck auf die Bundesregierung weiterzugeben und zu signalisieren, dass die Opposition verbesserte Verschreibungsmöglichkeiten seitens der Krankenkassen für nötig erachtet.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf