Frage an Anton Schaaf von Hans R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schaaf,
in ihrer Antwort an Herr Hüßelmann schrieben Sie, „Im Falle der Arbeitslosenzahlen geht es darum, die Zahl derjenigen zu bestimmen, die dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen. Deshalb werden die Menschen, die sich in einer Qualifizierung oder zum Beispiel einem Ein-Euro-Job befinden, in der Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.“
Wie Sie aber sicherlich wissen, sind 1-Euro-Jobs und Qualifizierung nachrangig. Vorrang hat die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt. Warum also bekommt der geneigte Anfragesteller und die Leser so eine halbwahre Antwort von Ihnen zu lesen? Befürchten Sie nicht, das sich die Politikverdrossenheit, was ja eigentlich eine Verdrossenheit gegenüber Repräsentanten der politischen Parteien ist, aufgrund von Halbwahrheiten weiter erhöht? Oder ist das gar gewollt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
wie ich schon in meiner Antwort an Herrn Hüßelmann schrieb, werden in der monatlichen Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit die `Arbeitsmarktdaten` dargelegt, die Zahl derjenigen, die dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen, definiert in § 16 SGB III.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II mit sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE; auch als Ein-Euro-Job, Zusatzjob oder Brückenjob bezeichnet) oder in einer Qualifizierung werden nicht berücksichtigt.
Ziel der AGH-MAE ist, Langzeitarbeitslose wieder an den sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Arbeitsmarkt “ heranzuführen. „MAE-Kräfte“ gelten nicht als „arbeitslos http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslos “ (im Sinne des SGB III http://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Buch_Sozialgesetzbuch ) und werden somit zahlenmäßig nicht in der Arbeitslosenstatistik http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosigkeit ausgewiesen.
Das kann man einerseits kritisieren, aber andererseits muss man für `arbeitslos geltende Personen` eine definierte Abgrenzung finden.
Die Bundesagentur für Arbeit ist aber trotzdem transparent, indem sie explizit im Monatsbericht Arbeits- und Ausbildungsmarkt unter 8.1. auf Seite 82 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, Qualifizierung sowie unter 5.12. und 5.13. die Daten zur Unterbeschäftigung ausweist.
Wenn Sie mit der Definition der einzelnen Daten und der Art der Statistik nicht einverstanden sind, empfehle ich Ihnen, sich an die jetzige schwarz-gelbe Bundesregierung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf