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Frage von Gerhard F. •

Frage an Anton Schaaf von Gerhard F. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Sie haben am 20. Mai 2010 zum Thema „Korrektur der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht“ gesprochen. Sie haben nicht unterstellt, dass die Antragsteller „staatsnahe und parteinahe Leute im Besonderen im Fokus hätten.“ Gleichzeitig betonen Sie aber, Sie verstünden Kollegen die sich schwer tun zu sagen: „Alles, was da versprochen worden ist, wird jetzt auch gewährt.“ Sie haben Ansprüche für Altersversorgung von Beitrittsbürgern gemeint. Ich möchte Sie fragen: wie bringen Sie Ihre Aussage mit der geltenden Rechtslage in Übereinstimmung? Diese Rechtslage beinhaltet, dass die in der DDR rechtens erworbenen Ansprüche und Anwartschaften den Schutz des Grundgesetzes als Eigentum genießen. Im Einigungsvertrag ist bestimmt, dass Ansprüche und Anwartschaften nach Art, Grund und Umfang anzupassen sind. Die Höhe der Einkommen ist kein Anzeichen für Privilegien.
Ich möchte Sie darum bitten, Ihre Haltung am Beispiel der Ansprüche der Altersversorgung der Intelligenz klar zu stellen. Erkennen Sie diese als rechtens an? Um die Lage zu charakterisieren, sei ein Zwillingspaar betrachtet – Geburtsjahr 1933. Seit 1945 lebte ein Bruder in Hamburg, der andere in Rostock. Beide haben eine hohe Qualifikation erreicht. Sie waren im Jahr 1989 leitende Ärzte an einem Universitätsklinikum ihrer Heimatstadt. Seit 1998 erhalten sie Altersversorgung. Der Bruder aus Hamburg erhält eine Pension in Höhe von 5500 Euro. Der aus Rostock erhält eine Rente in Höhe von 30 Prozent der Pension seines westdeutschen Bruders. Seine DDR-Ansprüche wurden auf die Höhe von Bezügen eines Assistenten gekappt.
Rechnen Sie den DDR-Wissenschaftler zu den in Ihrer Rede erwähnten „Menschen, die in der DDR … partei- oder staatsnah, in der Regel besondere Privilegien hatten“? Wie sind die Kappungen der Altersversorgung zu rechtfertigen? Wie soll es weiter gehen?

Für die konkrete Beantwortung der Fragen dankt im Voraus
Gerhard Fröhlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

am 20. Mai 2010 sprach ich im Deutschen Bundestag zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel: "Korrektur der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht". Dabei habe ich mich mit den Forderungen aus dem Antrag auseinandergesetzt, wo unter anderem verlangt wird, Beschäftigte des Partei- und Staatsapparats der ehemaligen DDR - explizit ehemalige MfS-Beschäftigte - besserzustellen. Ein solches Anliegen ist für mich nicht nachvollziehbar. Dass es sich bei dieser Personengruppe um besonders Privilegierte im Gesellschaftsgefüge der DDR handelte, ist wohl unstrittig. Darüber hinaus zweifle ich nicht daran, dass bei der Rentenüberleitung - die für die meisten Menschen reibungslos vonstatten ging und unbestreitbar mit deutlichen materiellen Verbesserungen einherging- die Ansprüche bestimmter Personengruppen nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Daher plädiere ich dafür, offene Fragen hinsichtlich der Altersversorgung von Bürgerinnen und Bürgern aus den neuen Bundesländern abschließend zu klären und gegebenenfalls in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz endgültig zu regeln. Allerdings sollten wir außerhalb des Rentensystems Abhilfe schaffen. Die Rentenversicherung und die Solidargemeinschaft der Versicherten dürfen nicht für falsche Versprechen und Versäumnisse haftbar gemacht werden, die sie nicht zu verantworten haben. Wenn es um die Herstellung von Gerechtigkeit geht, müssen offene Einzelfragen als sozialpolitische Fragen behandelt und entsprechend entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf