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Frage von Tim K. •

Frage an Anton Schaaf von Tim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schaaf

ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.

Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhler,

die Anti-Korruptions-Konvention wurde am 31. Oktober 2003 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Dies war ein bedeutendes Signal für die Korruptionsbekämpfung. Obwohl die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) bereits am 9. Dezember 2003 durch Deutschland unterzeichnet wurde, wurde sie bislang nicht umgesetzt, weil der unzureichend geregelte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB) noch nicht geändert wurde. Erst nach seiner Verschärfung kann Deutschland die UNCAC ratifizieren.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar.

In der Wahlperiode 2002 - 2005 hatte die rot-grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen im Rahmen der Große Koalition (2005 -2009) gestalteten sich so schwierig, dass wir leider keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielen konnten.

Ich persönlich unterstütze die Ratifizierung der Konvention nach wie vor, zumal ich keine Spenden von Verbänden und Lobbygruppen annehme und neben meinem Mandat keinerlei bezahlte Tätigkeiten ausübe.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf