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Frage von Rolf K. •

Frage an Anton Schaaf von Rolf K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schaaf,

ich habe zum Thema private Arbeitsvermittlung ein paar Fragen und bitte Sie diese in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu beantworten.

1. Frage
Wie stehen Sie zu der Regelung des 421g SGB III (private Arbeitsvermittlung).
Wollen Sie diese Regelung über 2010 hinaus weiter führen ?
Oder soll statt dessen die Vermittlung durch die BA gestärkt werden?
Oder sollen die Bildungsträger verstärkt eingebunden werden ?

2. Frage

ist es richtig,dass - anders als in anderen Selbstverwaltungen, etwa der Handwerkskammer - die Verwaltungsratsmitglieder der BA nicht von den Betroffenen (Beitragszahlern)gewählt, sondern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und öffentlichen Körperschaften entsandt werden ?

Soll diese Regelung beibehalten werden oder sehen Sie hier verfassungsrechtliche Bedenken, weil die "Selbstverwaltung" der BA (Verwaltungsrat)
nicht gewählt sondern ernannt wird.?

3. Frage

Ist es richtig, dass die gewählte Bundesregierung bei der BA kein Weisungsrecht hat und dieser Zustand „ministerialfreier Raum" genannt wird, weil kein Minister eingreifen kann?

4. Frage

Ist es richtig,dass das Bundesverfassungsgericht bei anderen Selbstverwaltungen entschieden hat, dass ein solcher "ministerialfreier Raum" nur zulässig ist bei Fällen "ohne politische Tragweite“?

Vielen Dank für Ihre Zeit

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kathagen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kathagen,

vielen Dank für Ihre Anfragen zu „privaten Arbeitsvermittlungen“ vom 11.12.2009.

Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass auf der Grundlage einer Petition ein Antrag zur Novellierung des § 421g SGB III, Private Arbeitsvermittlung" vorgeschlagen wurde.

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es:

"... Arbeitnehmer, die arbeitslos gemeldet sind, ab dem ersten Tag einen Anspruch auf die staatlich garantierte Vermittlungszusage haben sollten, die die Agentur für Arbeit verpflichtet, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen. Diese Regelung sollte für beide Rechtskreise - denjenigen des Arbeitslosengeldes und denjenigen des Arbeitslosengeldes II gelten."

Dazu haben wir eine klare Position, unsere Initiative wird in diese Richtung gehen - auch wenn wir jetzt nicht mehr in Regierungsverantwortung sind, sondern Union und FDP.

Die anderen, sehr speziellen Fragen zur Organisationsstruktur der BA sind der SPD-Fraktion bekannt. Zu dieser Problematik gibt es verschiedene Petitionen, welche in diesem Rahmen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf