Frage an Anton Schaaf von Heinrich N. bezüglich Familie
Hallo Heer Schaff,
meine Frage ich bin verheiratet und Rentner. Meine Rente ist 2.100 Euro hoch muss ich da auch Steuern zahlen es sind keine Nebeneinkünfte da.Ich bitte um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Nöcker
Sehr geehrter Herr Nöcker,
da Sie mit Ihrer Rente und ohne Nebeneinkünfte den sogenannten Grundfreitrag nicht überschreiten, müssen Sie auch keine Steuern zahlen.
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet (auch wenn Sie keine Steuern zahlen), der steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von mehr als 7.664 Euro (sogenannter Grundfreibetrag) im Jahr 2008 erzielt. Dieser Betrag steigt im Jahr 2009 auf 7.834 Euro bzw. im Jahr 2010 auf 8.004 Euro. Eine verbindliche Auskunft, ob die Abgabe einer Steuererklärung tatsächlich erforderlich ist, kann nur das zuständige Finanzamt erteilen. Renteneinkünfte werden in die Anlage R der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Allgemein gilt: Bei einem Rentenbeginn bis 2005 gilt zunächst lediglich die Hälfte der gesetzlichen Bruttorente als steuerpflichtige Einnahme. Die andere Hälfte wird als sogenannter Rentenfreibetrag festgeschrieben. Das bedeutet, dass in den Folgejahren nach 2005 der Rentenfreibetrag von der Jahresbruttorente abgezogen wird. Der restliche Teil gilt als steuerpflichtige Einnahme. Hiervon sind dann noch weitere Beträge, etwa für Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, absetzbar. Beginnt die Rente später, ist ein höherer Besteuerungsanteil maßgebend. Für Rentner, die im Jahr 2009 erstmalig eine Rente beziehen, werden 58 Prozent der Rente steuerpflichtig.
Jeder der neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte (z.B. eine Betriebsrente, Mieteinnahmen) erzielt, sollte genau prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. Nur so können Steuernachzahlungen vermeiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf