Portrait von Anton Schaaf
Anton Schaaf
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Anton Schaaf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Silvia K. •

Frage an Anton Schaaf von Silvia K. bezüglich Familie

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, wann jemand gegen die Willkür der Jobcenter vorgeht. Mein Sohn wohnt in Essen Borbeck und wartet, abgesehen von den bisherigen Schikanen, seit 5 Monaten auf seine Erstausstattung und auf die Kaution für die Wohnung. Er "haust" zwischen Kartons und hat keine Möglichkeit sich eine Mahlzeit zuzubereiten. Inzwischen hat er 20 Kilo Untergewicht.
Weil er in dieser Situation keinem 1-Euro-Job nachgehen konnte, wurde er auch noch für 3 Monate sanktioniert. Die Angelegenheit wird wohl wieder beim Anwalt enden. Dieses Jobcenter in Borbeck ist bekannt für seine Unmenschlichkeit. Die Flut von Klagen interessiert die Jobcenter nicht, weil sie keinerlei Konsequenzen fürchten müssen.

Mit freundlichem Gruß

Portrait von Anton Schaaf
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kistemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Jobcenter sind die regionalen Einrichtungen, in denen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit mit kommunalen Mitarbeitern zusammengelegt sind. Sie übernehmen die materielle Grundsicherung von Arbeitsuchenden. Durch Arbeitslosengeld II werden die Kosten des Lebensunterhalts, die Kosten für Unterkunft und Heizung getragen.

Auch über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen als Darlehen oder Beihilfen in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten, z.B. für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!).

Voraussetzung für die Bearbeitung ist aber, dass die dafür notwendigen Unterlagen möglichst frühzeitig und vor allem vollständig vorliegen.

Aber unabhängig davon ist das Jobcenter für die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zuständig. Geld- und Sachleistungen zur Erstausstattung der Wohnung sind ein zusätzlicher Betrag, der nicht vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorgesehen ist.

Werte Frau Kistemann, Sie bzw. Ihr Sohn müssten sich in jedem Fall noch einmal an Ihr zuständiges Jobcenter wenden, um den Bearbeitungsstand in dieser Sache zu erfragen.

Sollte es weitere Probleme bei der Bearbeitung oder Schwierigkeiten geben, können Sie sich gern an mein Bürgerbüro in Mülheim (Tel. 0208/4593560) wenden oder direkt in eine meiner nächsten Bürgersprechstunden kommen. Meine Mitarbeiter und ich werden uns dann persönlich um Ihr Anliegen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf