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Frage von Gisela B. •

Frage an Anton Schaaf von Gisela B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Schaaf,

ich bin 47 Jahre und arbeite seit dem 01.08.2007 als Bäckereifachverkäuferin bei demselben Arbeitgeber in Teilzeit (versicherungspflichtig). Ich habe seit dem 01.08.2007 immer halbjährlich befristete Arbeitsverträge bzw. Verlängerungen bekommen. Die 3. Verlängerung läuft am 31.07.2009 aus. Nun habe ich eine 4. Verlängerung wieder für ein halbes Jahr bis zum 31.01.2010 erhalten und auch unterschrieben, weil ich den Job gerne mache.

Ist mein Arbeitsverhältnis somit unbefristet? Oder muss ich dass Arbeitsverhältnis von meinem Arbeitgeber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wandeln lassen? Sollte ich meinen Arbeitgeber überhaupt darauf aufmerksam machen, dass ich eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte kriegen müssen?

Einen sachlichen Grund bzw. Zweckbindung für die Befristung gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüssen
Gisela Bohnen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bohnen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu un-/befristeten Arbeitsverträgen.

Wie ich auch schon kürzlich Herrn Schwarzer hier bei `Abgeordnetenwatch` erläutert habe, ist zunächst entscheidend, ob in Ihrem Arbeitsvertrag auf einen bestimmten branchenüblichen Tarifvertrag verwiesen wird oder das Bundesgesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) gilt.

Da Sie bereits die 4. Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben und diese die Gesamtdauer von zwei Jahren überschreitet, ist anzunehmen, dass hier durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristungen anders geregelt wurde.

Erst wenn Sie abweichende Regelungen ausschließen können, kein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigt und das Unternehmen länger als vier Jahre nach seiner Gründung existiert, steht es Ihnen frei, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um sich die erneute Befristung begründen zu lassen oder ggf. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu fordern.

Sie können sich aber auch gern zuvor an mich wenden, die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage http://www.anton-schaaf.de .

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf