Frage an Anton Schaaf von Bernd S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schaaf!
Ich würde mich sehr gerne selbstständig machen,also meinen eigenen Betrieb gründen. Derzeit mache ich in Abendform eine Aus bzw weiterbildung zum Baumaschinenmeister,was wollen Sie gegen den Amtschimmel in den Behörden unternehmen? Stichwort: Überbürokratiesierung?
Was wollen Sie gegen diese Flut an Verordnungen und Bestimmungen unternehmen? Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es für Leute die kein oder wenig Kapital besitzen um einen Betrieb zu gründen?
Die gründung einer Ich AG halte ich für unsinnig da sie sich nur auf eine Person bezieht und in meinen Augen nicht wirklich Arbeitsplätze schafft. Desweiteren,frage ich mich warum es die Bundesregierung nicht fertig bringt, Firmen die egal ob sie hier oder im Ausland ansäßig sind den vorgeschriebenen Tarieflohn zu zahlen. Da ich beruflich sehr viel unterwegs bin also auch im Ausland zb Schweiz-Österreich arbeite weiß ich das dort Firmen, sowohl einheimische als auch Ausländische von Gesetzes wegen gezwungen sind den Ortsüblichen Tariflohn zu bezahlen,der übrigens weitaus höher ist als in Deutschland ca 22-33 Euro/Std. Ich hoffe auf eine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Bernd Schween
Sehr geehrter Herr Schween,
für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen hat die rotgrüne Bundesregierung das Projekt „GründerService Deutschland“ gestartet: Es wurde eine bundesweite Info-Hotline und ein virtuelles Gründerportal für Gründer und für kleine und mittlere Unternehmen zur Erstinformation und Weitervermittlung an Ansprechpartner eingerichtet. Es wurden spezielle Beratungstage für Gründer an sogenannten Gründertagen, die zu festgelegten Zeiten bei den Kammern stattfinden, eingerichtet. Der Gründer kann für die Umsetzungsphase seines Konzeptes von dem Gründer-Coach eine aktive Hilfe erhalten. Für das Choaching werden ESF-Mittel sowie materielle Beiträge durch die KfW-Bankengruppe bereitgestellt. Partner von „GründerService Deutschland“ sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Arbeitsagenturen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Wir setzen uns dafür ein, dass in Deutschland das one-stop-shop-Prinzip durchgesetzt wird, damit es für Existenzgründer beim Weg in die Selbstständigkeit nur noch eine Anlaufstelle für Behördengenehmigungen und Förderung gibt. Wir wollen gerade das Handwerk und den Mittelstand von bürokratischen Lasten befreien. Mit der neuen Produktfamilie „Unternehmerkapital“ wird Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen seit 1. März 2004 eine Förderung mit eigenkapitalähnlichen Geldern – durchgängig von der Gründung über den gesamten Unternehmenslebenszyklus – angeboten. Die drei Teile des Programms („ERP-Kapital für Gründung“, „ERP-Kapital für Wachstum“, „Kapital für Arbeit und Investitionen“ nach dem Vorbild „Kapital für Arbeit“) basieren auf dem in der Finanzierungspraxis allgemein schon bewährten Konzept der „Nachrangdarlehen“. Die Mittel verbleiben lange Zeit im Unternehmen, bevor eine spät angelegte Tilgungsphase beginnt.
Tarifverträge sind ein Eckpfeiler unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung. Nur wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht täglich mit existenziellen Sorgen auseinander setzen müssen, ist ein friedvolles Miteinander möglich. Tarifverträge sichern diese existenzielle Grundlage für Millionen Menschen und ihre Familien.
• Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf eine gerechte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen und Branchen. Gute Arbeit muss gerecht entlohnt werden. Jeder Mensch muss die Möglichkeit zur Teilhabe an einer sozial abgesicherten und Existenz sichernden Erwerbsarbeit haben.
• Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen unterstützen wir die Tarifvertragsparteien bei der Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping durch entsandte Billigkräfte. Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, bundeseinheitliche tarifliche Mindestlöhne in allen Branchen zu vereinbaren. Soweit dies nicht erfolgt oder nicht erfolgen kann, werden wir Maßnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn ergreifen.
• Wir werden konsequent gegen Sozial- und Lohndumping vorgehen. Die SPD geführte Bundesregierung hat dazu eine Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, die Einbehaltung des Rechts am Arbeitsmarkt und fairen Wettbewerb durchzusetzen.
• Die Dienstleistungsrichtlinie der EU wird auf Druck von Deutschland und Frankreich grundlegend überarbeitet. Wir werden nur einer Dienstleistungsrichtlinie auf europäischer Ebene zustimmen, wenn diese sozial ausgewogen ist und Verstöße gegen die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt nicht zulässt. Das Herkunftslandprinzip, wie es in der EU Dienstleistungsrichtlinie vorgeschlagen ist, ist nicht akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf, MdB