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Frage von Norbert T. •

Frage an Anton Schaaf von Norbert T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schaaf,

wie Sie der Presse entnehmen können, wird zur Zeit sehr kontrovers diskutiert, ob eine Sperre von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten das geeignete Mittel ist, um diesem Straftatbestand mit angemessener Schärfe zu begegnen.

Viele Menschen bezweifeln dies und halten die vorgeschlagenen Maßnahmen für technisch mangelhaft und befürchten darüber hinaus, dass durch das geplante Verfahren für die Sperre von anderen Inhalten geeignet ist. Da das diskutierte Verfahren ohne Richtervorbehalt auskommen soll, entspricht es nach Meinung vieler Menschen nicht den geltenden rechtsstaatlichen Normen. Über 60.000 Menschen haben sich bereits einer Petition angeschlossen, die die von Frau von der Leyen initierte Maßnahme für nicht sachdienlich halten.

Da nicht klar ist, ob die unter der URL https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860 abrufbare Petition vor der nächsten Wahl zur Vorlage kommt, möchte ich IHRE GANZ PERSÖNLICHE Meinung zu diesem Thema.

Wie stehen Sie als Mensch und Abgeordneter, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, diesem Thema gegenüber?
Halten Sie es nicht für sinnvoller, die Anbieter mit den schon jetzt zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu verfolgen?
Halten Sie eine Einschränkung des Art. 5 GG für eine verhältnismäßige Maßnahme?
Wäre es nicht sinnvoller, das Strafmaß für Kindesmißbrauch über das von Ladendiebstahl zu erhöhen?
Sind Sie der Meinung, dass noch immer von einer generellen Unschuldsvermutung gesprochen werden kann, wenn selbst das versehentliche Ansurfen einer Sperrseite ein nahezu automatisiertes Ermittlungsverfahren auslöst?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tuschen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Mai 2009, in dem Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auseinandersetzen.

Sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.

Das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet sind mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf