Wird die Union per Änderungsantrag die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einbringen?
Einschlägige Literatur hält die Verlustverrechnung für verfassungswidrig. Z.B.
-Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, "Kapitalverlust nur für Kleinanleger", in FR14/2020
-Schmidt Kommenater zur EStG
-Lainer, Konstantin, "Die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen", Schriften zum Steuerrecht (SSR), Band 179, 2023. 196 S.
-u.v.m.
Im übrigen ruiniert die Regelung viele Anleger. Solch ein massiver Eingriff in das Privatvermögen gab seit dem Ende des Nationalsozialismus bzw. nach 1945 (zumindest in Westdeutschland) nicht mehr.
Ich bin CDU wähler und sehen es als Pflicht an, dass eine funktionierende Opposition hier für Verfassungskonformität sorgt oder es zumindest versucht. Es sollte auch keine Rolle mehr spielen, dass damals die CDU/CSU Fraktion dem zugestimmt hatte.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich beteilige mich nicht länger am Portal abgeordnetenwatch.de. Um Ihre Frage dennoch zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an antje.tillmann@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB