Warum sollen Mieter, mit der Co2 Steuer belastet und die Vermieter, von Wohnungsbau Gesellschaften, in Thüringen, brauchen somit keine Co2 Steuer, zahlen?
Es kann nicht sein das reiche, keine Co2 steuern zahlen und die armen der ärmsten, werden nur belastet, mit Steuern. Glauben sie das die Co2 Steuer, die Naturgewalten verhindern und das weitere sterben unsere Bäume, Pflanzen und Tiere verhindert? In welche Taschen, fließen eigentlich die Co2 steuern? Es ist eine reinste abzocke der Bürger und hat rein garnichts, mit den klimaschutz zu tun. Es wird Zeit das der Herr habeck etwas gegen das abholzen unsere Wälder und aussterben unsere Wälder und Tiere unternimmt und nicht nur an den Profit der gross Konzerne denkt und weiter zulässt wie sie unsere Bürger weiter mit Erhöhungen durch Gas, Öl, und strompreise, in die Schulden treiben und somit klein und mittelstandige unternehmen und mieter, in die Schulden treiben, (Profitgier der Konzerne und einzelner Politiker). Diese Sache hat mit der Ukraine und Herrn Putin, gar nichts zu tun. Es ist eine verfehlte Politik, die auf Lasten der Bürger, betrieben wird.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur CO2-Bepreisung.
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz wurde zur Erreichung der Ziele auch eine CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr eingeführt. Die CO2-Abgabe soll eine Lenkungswirkung entfalten, um Anreize für klimaschonendes Verhalten zu setzen. Als Ausgleich dafür hatte bereits die Große Koalition aus Union und SPD Entlastungen durch Absenkung der EEG-Umlage, die Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler, die Einführung einer Mobilitätsprämie sowie die Anhebung des Wohngelds eine Rückgabe dieser Einnahmen beschlossen. Nun wurde mit einer breiten Zustimmung im Bundestag zum 1. Juli die EEG-Umlage auf 0 € gesenkt. Dies entspricht insgesamt einer Entlastung von fast 6,5 Cent pro kWh.
Ein aktueller Gesetzentwurf der Ampel schlägt eine Aufteilung der Kohlendioxidkosten abgestuft entsprechend dem tatsächlich abgerechneten Kohlendioxidausstoß der Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche zwischen Vermieter und Mieter vor. So sollen Mieter bei besonders geringen CO2-Ausstößen des Gebäudes auf der ersten von zehn Stufen (Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr von unter 12 kg) die Kosten zu 100 Prozent tragen. Der Anteil würde sich auf jeder weiteren Stufe um 10 Prozent verringern, so dass bei Gebäuden von geringer energetischer Qualität die Kosten zu 100 Prozent der Vermieterseite zur Last fallen. Der Entwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche angeregt, zu prüfen, ob eine verbrauchsunabhängige Grundlage für die Einordnung in das Stufenmodell zu einer faireren Aufteilung der CO2-Kosten führen könnte. Eine Abstufung auf der Grundlage des energetischen Standards des vermieteten Gebäudes hätte nach Auffassung des Bundesrates eine deutlich größere Steuerungswirkung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine faire Kostenaufteilung. Der energetische Zustand des Gebäudes spielt im derzeitigen Gesetzentwurf allerdings nur eine untergeordnete Rolle; er setzt stattdessen bislang auf eine Eingruppierung der Gebäude aufgrund ihres CO2-Ausstoßes. Das Modell der Ampel sieht keine Setzung positiver Anreize für den Eigentümer vor, Sanierungen zur Verbesserung des energetischen Zustands des Gebäudes vorzunehmen. Wir werden diesen Gesetzentwurf im Herbst im Deutschen Bundestag beraten.
Als CDU und CSU möchten wir darüber hinaus nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern sämtliche Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere die, die es am nötigsten haben, von steigenden Energiepreisen entlasten. Den von der Ampel initiierten Tankrabatt halten wir aufgrund seines Gießkannenprinzips für zu wenig zielgenau. Die Union hat einen entsprechenden Antrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eingebracht, der von der Ampel-Koalition im Bundestag abgelehnt wurde. So fordert die Union u.a. die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro auch an Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Wir fordern auch für 2022 - gerade in einem Jahr hoher Inflation - die Neutralisierung der sog. kalten Progression über die Anpassung des Steuertarifs in der Einkommensteuer, so wie es die Große Koalition in den vergangenen Jahren regelmäßig getan hat. Andernfalls profitiert der Fiskus durch heimliche Steuererhöhungen noch zusätzlich vom schleichenden Kaufkraftverlust der Menschen. Wir wollen die Stromsteuer von aktuell 20,5 Euro pro Megawattstunde auf das europarechtlich zulässige Niveau von 1 Euro absenken. Darüber hinaus wollen wir auch die Pendlerpauschale dynamisiert regelmäßig an das steigende CO2-Preisniveau anpassen.
Den oben erwähnten Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sende ich Ihnen in der Anlage mit.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB