Wenn es eine Impfpflicht gibt, kommt der Staat dann auch für Impfschäden auf???
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bundestag konnte sich bei der Abstimmung Anfang April nicht auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einigen. Deshalb wird es vorerst keine allgemeine Impfpflicht geben.
Unabhängig davon, gelten bereits jetzt für Impfschäden die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich. Dies gilt auch für mögliche Hinterbliebenen eines Geschädigten. Liegt ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vor, ist ein Schadensersatz durch den Arzt möglich.
Die Höhe der möglichen Leistungen richtet sich in der Regel nach der Schwere der gesundheitlichen Schäden, die im Einzelfall durch die Impfung entstanden sind. Der Anspruch umfasst unter anderem die Kosten der Heil- und Krankenbehandlung und gegebenenfalls eine monatliche Rente. Möglich ist auch ein Ausgleich für berufliche Nachteile.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB