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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Thomas P. •

Werden Sie die im heute vorgestellten Zukunftsfinanzierungsgesetz von BMF und BMJ enthaltene Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG unterstützen?

Sehr geehrte Frau Tillmann,

vor ca. 3 Jahren begannen die Verhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD zur Berücksichtigung von Totalverlusten im EStG. Der BFH hatte mehrfach gegen die Verwaltung entschieden.

Im Ergebnis entstanden die § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Termingeschäfte) und Satz 6 (Totalverluste), wobei leider der negative Satz 5 die Vorteile des Satzes 6 bei weitem überstieg. Die SPD hatte gewonnen.

Zum ähnlichen § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienverluste) hat der BFH in 2020 dem BVerfG ein Klageverfahren vorgelegt. Er sieht einen Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 des Grundgesetzes:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110103/

Aus der Begründung ist ableitbar, dass Satz 5 und Satz 6 auch verfassungswidrig sind.

BFM Lindner und BJM Buschmann haben heute die Eckpunkte zu einem Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt, in dem o.g. 3 Sätze gestrichen werden sollen.

Werden Sie diese Gesetzesinitiative unterstützen?

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihre Anfrage.

Die Ankündigung des Bundesfinanzministers, die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Termingeschäfte, Totalverluste und Aktienveräußerungsverluste abzuschaffen, nimmt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Wohlwollen zur Kenntnis. In der Großen Koalition haben wir zwei Jahre lang vergeblich versucht, unseren Koalitionspartner von Verbesserungen in diesem Bereich zu überzeugen. Auf den Beschluss des BFH haben wir ab Herbst 2020 auch immer wieder hingewiesen. Eine Anpassung der Gesetzeslage ließ sich in der Koalition dennoch nicht durchsetzen.

Noch liegt uns kein Gesetzentwurf der Ampel-Koalition vor. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich demnach nicht entscheiden, ob wir einer Gesetzesvorlage zustimmen würden, da sie neben dem genannten weitere Gesetzgebungsthemen beinhalten wird. Die Abschaffung der Verlustverrechnungskreise wäre grundsätzlich aber in unserem Sinne.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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