Wie stehen Sie zur Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden?
Sehr geehrte Frau Kaas, sehr geehrter Herr Kaas,
danke für Ihre Anfrage.
Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses stellt fest, dass das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung steht. Denn die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG kommt auch dem ungeborenen Leben zu. Deshalb besteht eine Verpflichtung des Staates, schon das ungeborene Leben zu schützen. Die Rechtsordnung muss daher die Voraussetzungen der Entfaltung der Menschenwürde im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten.
Das Strafgesetzbuch setzt dieses Verfassungsgerichtsurteil um. Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass im Rahmen einer Beratung nach § 219 StGB auch deutlich werden muss, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch der Frau gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann.
Eine Frau, die sich in einer solchen Ausnahmesituation befindet, in der sie eine Abtreibung in Betracht zieht, muss gut informiert sein und eine möglichst freie, unbeeinflusste Entscheidung treffen können. Es ist unbestritten, dass Frauen in einer solchen Situation neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung brauchen. Wichtig ist auch, Raum und Zeit zu haben, sich über ein Leben mit oder ohne das Kind Gedanken zu machen; und es gehört ebenfalls dazu, sich bewusst zu werden, dass das Kind ein Mensch ist, der auch leben möchte. Der Abwägungsprozess ist oft ein existenzieller, der den meisten Frauen nicht leichtfällt.
CDU und CSU bekennen sich zum Schutz des ungeborenen Lebens. Die Befürwortung einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, wie sie das Europäische Parlament verabschiedet hat, entspricht daher weder meiner Anschauung vom Wert des ungeborenen Lebens noch den Werten der CDU/CSU. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hat daher auch eine alternative Resolution der EVP-Fraktion unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann