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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Franz W. •

Welche Möglichkeiten gibt es, den Riesterbausparer bei Fälligkeit ohne Verlust der Zulagen ausgezahlt zu bekommen? Themenfeld: energetische Sanierung bis Ende 23 erfolgen, neue Regelung ab 01.01.2024?

Sehr geehrte Frau Tillmann. Mein Riesterbausparer (30.000 €) läuft demnächst aus. Ich habe eben mit der LBS telefoniert. Die wissen garnichts und verweisen auf das 2 Halbjahr, erneut nachzufragen. Laut §92a EStG Abs.1 (3) gibt es EVENTUELL ab 1.1.2024 eine Neuregelung. Unser HABECK! verbietet aber den Einbau einer Heizung nach diesem Zeitpunkt. Ich möchte das Geld für die Modernisierung einer Heizung mit Niedertemperatur-Brennwerttechnik verwenden, aber die Gesetzeslage ist unklar. Die Zuteilung MEINES EIGENEN GELDES ist nur bei energetischer Sanierung möglich (was mir bei Abschluss nicht konkret mitgeteilt wurde). Da ich Besitzer eines Eigenheims bin und nicht irgendwo sinnlos irgendwas sanieren kann um an mein eigenes Geld zu kommen gibt es alternativ die Regelung mit Verrentung, lt. Sparkasse mit aktuell ca. 101,02€. D.h. mein Geld hätte ich in 297 Monaten bzw. in 25 Jahren zurück (wobei dann 101 Euro vielleicht den Gegenwert einer Packung Kaugummi darstellt). Ich nenne das Betrug.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich beteilige mich nicht länger am Portal abgeordnetenwatch.de. Um Ihre Frage dennoch zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an antje.tillmann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

 

Anmerkung der Redaktion
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