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Antje Tillmann
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Frage von Michael K. •

Umgang mit eData durch Finanzämter

Guten Tag Frau Tillmann, die Übermittlung der Daten von Elterngeldtellen in Sachsen-Anhalt erfolgte für 2023 erst zum 31.5.2024 an die Finanzämter. Der Nachteil, dass Berechnungen bereits erlassener Steuerbescheide überprüft werden und ggf. Nachzahlung durch Bürger erfolgen müssen. Es kommt zu doppeltem Aufwand durch die Finanzämter und den Erlass evt. ärgerlicher Neubescheide für Steuerzahler mit Nachzahlungen.

Warum werden den Einreichern der eData keine Fristen gesetzt, die ebenfalls Verspätungszuschläge beinhalten? Sehen Sie andere Lösungen im Ansatz wie Start der Berechnung von Steuerbescheiden erst nach vollständigem Eingang der eData. Als Steuerzahler muss ich mich besipielhaft an die Steuerabgabefrist halten ansonsten werden Verspätungszuschläge fällig. Vorerst vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Ich beteilige mich nicht länger am Portal abgeordnetenwatch.de. Um Ihre Frage dennoch zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an antje.tillmann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

 

Antje Tillmann MdB 

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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