Sehr geehrte Frau Tillmann, Sie haben am 7.4. als eine von nur 3 CDU/CSU-Abgeordneten für den Antrag zur Impfpflicht der Gruppe "Baehrens/Janecek u.a." gestimmt. Warum? Danke, bleiben Sie gesund!
Sehr geehrter Herr B.,
ich haben dem Antrag „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ sowie dem „Gesetz zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2“ zugestimmt, da die Regelungen zu mehr Impfschutz geführt hätten. Zudem bin ich der Meinung, dass wir zwingend ein Impfregister benötigen, damit wir überhaupt wissen, wer geimpft ist und valide Daten haben.
Sektorale Impfpflicht nicht ausreichend
Wir haben nach dem Grundgesetz die Pflicht, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Die vor Weihnachten verabschiedete sektorale Impfpflicht führt zu absurden Auswirkungen. So muss sich bspw. die Altenpflegerin impfen lassen, der Pflegebedürftige selbst aber nicht.
Schutz der Kinder aktuell nicht gewährleistet
Gar nicht gewährleistet ist aktuell der Schutz der Kinder, die sich oftmals noch nicht impfen lassen können. Zum Schutz und zur Aufrechterhaltung des Schul- und Kinderbetreuungssystems sollten hier nur geimpfte oder genesene Personen tätig sein dürfen. Heute weiß niemand, welche Folgen eine Infektion mit Corona auf sehr kleine Kinder hat. Auch da haben wir eine Fürsorgepflicht. Bei Fällen im Kindergarten kommt es teilweise vor, dass sich ungeimpftes Personal vorsorglich krankschreiben lässt. Das führt dann zu doppelten Belastungen bei den geimpften Erziehern.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB