Sehr geehrte Frau Tillmann, gibt es die Energiepauschale für Rentner auch dann, wenn man z.Bsp. regelmäßig die Wohnung von seinem Bruder putzt?
Vielen Dank und freundliche Grüße Anna K.
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Anfrage zur Energiepreispauschale der Ampel-Koalition. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Bundestagsabgeordnete nicht befugt bin, Rechtsberatung zu leisten. Für rechtsverbindliche Antworten wenden Sie sich daher bitte an das Bundesfinanzministerium. Nichtsdestoweniger teile ich Ihnen aber gern Folgendes mit:
In der Gesetzesbegründung heißt es:
"Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Absatz 1 EStG, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder aus § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG erzielen.
Anspruchsberechtigt sind daher (...) Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen (...).“
Laut Bundesfinanzministerium kann "ein Dienstverhältnis (…) auch eine geringfügige Beschäftigung sein."
Dieses muss auf der Internetseite der Minijob-Zentrale angemeldet werden:
Nach unseren Informationen erarbeitet das Bundesfinanzministerium einen Fragen-Antworten-Katalog zur konkreten Umsetzung der Energiepreispauschale. Vermutlich noch im Juni werden diese Richtlinien dann auf dessen Internetseite www.bundesfinanzmisterium.de veröffentlicht.
Wenn Sie mir eine E-Mail an meine E-Mail-Adresse antje.tillmann@bundestag.de senden, schicke ich Ihnen die veröffentlichten Richtlinien des Bundesfinanzministeriums dann gern zu. Über Abgeordnetenwatch kann ich das leider nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann