Frage an Antje Tillmann von Nico L. bezüglich Finanzen
Bundesregierung hat ab 1. Juli 2009 die neue Kfz-Steuer für Pkw beschlossen.Hierbei wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt.
Hierauf bezieht sich auch meine Frage:
Bei Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 wird lt. Medienberichten die für den Halter günstigere Kfz-Steuer angesetzt.
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.
Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet dies, dass ich für ein und dasselbe Auto unter Umständen unterschiedlich hohe Steuer zahle? Ist das Auto vor dem 04.11.08 erst zugelassen so zahle ich für mein Fahrzeug mehr Steuern als wenn ich es mir am 05.11.2008 gekauft und zugelassen hätte.
Liegt hier nicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor oder ist für solche Fälle ebenfalls eine Art Günstigkeitsklausel vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Ludwig,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2008 das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung verabschiedet. Darin ist auch die von Ihnen angesprochene Maßnahme enthalten, für PKW mit Erstzulassung ab 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr zuzulassen. Für Fahrzeuge, die die Euro -5- und Euro -6- Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.
Das Aussetzen der Kraftfahrzeugsteuer für neue erstmals zugelassene PKW sollte der Startschuss für die Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, für die Stabilisierung der Konjunktur und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland sein. Die Entlastung wird nach EU-Abgasvorschriften differenziert und leistet dabei auch einen Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung.
Die Bundesregierung hat am 5. November 2008 das Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch die befristete Kfz-Steuerbefreiung für Erstzulassungen. Der 5. November 2008 ist somit der Stichtagsbeginn, um die zeitliche Befristung der Maßnahme einzugrenzen. Die beschlossenen Maßnahmen am 5. November 2008 verfolgen das Ziel der Lenkungswirkung für die Zukunft, die ich Ihnen bei der Kfz-Steuerbefreiung eben beschrieben habe, zu erreichen.
Für Fahrzeuge, die die Euro -5- und Euro -6- Norm erfüllen, und vor dem 5. November 2008 zugelassen sind, greift auch die Kfz-Steuerbefreiung. Diese Vorschrift haben wir mit in das Gesetz aufgenommen und sie dient dem Vertrauensschutz für Fahrzeughalter, die bereits einen besonders schadstoffarmen PKW fahren. Diesen Fahrzeughaltern wird die Steuervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab dem 1. Januar 2009 gewährt.
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer vom Januar 2009 erfolgt als weitere Maßnahme die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) zum 1. Juli 2009. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Günstigerprüfung für die PKW vor, die in die oben dargestellte Aussetzung der Kfz-Steuer fallen. Nach Ablauf der befristeten Nichterhebung der Steuer für PKW mit Erstzulassung ab 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 ist in erster Linie kohlendioxidbezogene Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Steuer für den Halter günstiger ist.
In den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung gibt es auch Stimmen, die sagen man sollte im Rahmen der Kfz-Steuererhebung grundsätzlich eine Günstigerprüfung zwischen alten und neuem Kfz-Steuerrecht vornehmen. Andere Sachverständige begrüßen nur die Günstigerprüfung nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung für PWK mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009.
Wir sehen uns im parlamentarischen Verfahren alle Regelungen im Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer genau an und werden wo es erforderlich ist für Verbesserungen eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann