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Antje Tillmann
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Frage von Andreas H. •

Frage an Antje Tillmann von Andreas H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Tillmann,

mit diesem Beitrag möchte ich Sie auf die Brisante Situation der deutschen BHKW- Betreiber aufmerksam machen, da Sie dem EEG 2009 am 6. Juni 2008 zugestimmt haben.
Wir betreiben ein BHKW mit Palmöl zur beheizung unserer Firma (Prozess- sowie Gebäudeheizung) und konnten somit die Heizölanlage komlett abschalten.
Dieses Gesetz ersetzt ja das EEG 2004 und regelt auch die Verwendung von Soja- und Palmöl im BHKW.
Da Palmöl ohne Zertifizierung auf der Negativliste steht ist ein wirtschaftlicher Betrieb des BHKW´s nicht mehr möglich.
Da es aber keine Vorgaben für die Zertifizierung des Palmöles gibt, kann es auch kein zertifiziertes Palmöl geben.
Aufgrund von enormen Investitionen in eine CO2- neutrale und ökologisch sinnvolle Strom- und Wärmegewinnung und der jetzt fehlenden Übergangsregelungen steht nicht nur der Betrieb des BHKW´s auf der Kippe, sondern auch der Betrieb, der ohne die kostengünstige Wärme nicht mehr existieren kann. Ich glaube nicht, dass es in Ihrem Intresse ist ein Unternehmen, welches seit 18 Jahren besteht mit diesem Gesetz und der fehlenden Zertifizierungsvorschrift in den Ruin zu treiben und somit in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit 10 weitere Arbeitsplätze zu vernichten.
Können sie mir sagen, ob bis Ende 2008 eine Übergangsregelung zustandekommt oder ob den rund 2000 betroffenen BHKW-Betreibern und Ihren Angestellten ein vom Bundestag beschlossener Ruin bevorteht?

mit freundichen Grüßen,

mfg Andreas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hack,

ich bin froh Ihnen mitteilen zu können, dass sich die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion auf eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in Blockheizkraftwerken (BHKW) geeinigt haben.

Diese Einigung sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bei denen der Kaufvertrag für die Anlage bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen wurde, solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist.

Ich hoffe die gefundene Lösung bringt das Vertrauen in die Politik zurück und ermöglicht eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie und die anderen Betreiber von Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, nicht unverschuldet in Existenznot geraten.

Zudem wurde in der Einigung der gemeinsame politische Wille unterstrichen, dass nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl einen Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffnet. Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einigte man sich darauf, dass als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung der 1. Januar 2005 maßgeblich sein soll.

Ich hoffe, Ihnen ist damit geholfen und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg im Unternehmen.

Viele Grüße

Antje Tillmann

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