Frage an Antje Tillmann von Jan E. bezüglich Recht
Werte Frau Tillmann,
mit Bestürzung habe ich gerade mitbekommen, dass das neue BKA-Gesetz mit einer Mehrheit, unter anderem durch Ihre Partei mitgetragen, angenommen wurde.
Glücklicherweise exsistiert ja noch das Bundesverfassungsgericht um solche Entscheidungen des Bundestages noch rückgängig zu machen.
Bitte erläutern Sie mir doch bitte weshalb ihre Partei und damit wohl auch Sie, dieses Gesetz beschließen konnten.
Ich für meinen Teil werde mich persönlich dafür einsetzen das bei den nächsten Bundestagswahlen in meiner Region diejenigen, die für das BKA-Gesetz gestimmt haben ihre Partei und Sie nicht mehr zu wählen.
mit freundlichen Grüßen
Jan Eichelmann
Sehr geehrter Herr Eichelmann,
es geht beim neuen BKA-Gesetz um Regelungen zur Abwehr von Gefahren aus dem Bereich des internationalen Terrorismus. Hier stellt sich nicht die Frage "ob man für oder gegen eine Überwachung ist", sondern die Frage, welche Instrumente für diese Gefahren-Abwehraufgabe unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung gebracht werden können. Die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stellt unsere Sicherheitsbehörden vor eine große Herausforderung. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten zu Recht von der Politik, dass alles getan wird, um Anschläge in unserem Land zu verhindern.
Dabei waren wir uns stets bewusst, dass wir mit der Schaffung der neuen Eingriffsbefugnisse auch zu beachten haben, dass nicht unnötig in die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird und dass die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten sind. In der öffentlichen Diskussion ist dabei nicht immer deutlich geworden, dass ? mit einer Ausnahme ? praktisch alle Regelungen dieses Gesetzes bereits langjährig bestehende Standardregelungen für die Landespolizei darstellen. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei der Schaffung des verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme, der sogenannten Onlinedurchsuchung. Wegen der besonderen Schwere der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus bekommt das Bundeskriminalamt eine Gefahrenabwehrbefugnis. Voraussetzung dafür ist, dass eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde eine Übernahme ersucht. Eine solche Maßnahme kann dann und nur dann zulässig sein, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit oder für den Bestand des Staates besteht.
Obwohl sich die Onlinedurchsuchung ohnehin nur auf wenige im Bereich des Terrorismus auffällig gewordene und verdächtige Personen beziehen wird, haben wir mit einer Regelung dafür Sorge getragen, dass der notwendige Kernbereichsschutz gewährleistet ist. Für eine Durchsuchung ist die Anordnung eines unabhängigen Richters erforderlich. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes getroffen werden. In diesem Fall muss aber die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tage durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft. Diese Regelung gibt es bereits unter engen Voraussetzungen auch bei Eingriffen in das Briefgeheimnis oder der Wohnungsdurchsuchung. Werden auf diese Weise Daten erhoben, müssen zwei BKA-Beamte und der unabhängige Datenschutzbeauftragte der Behörde sicherstellen, dass dieser Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird. Dazu gehören beispielsweise Tagebuchaufzeichnungen oder Fotographien.
Die Online-Durchsuchung soll dazu dienen, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlagspläne zu entdecken. Sie soll nur dann eingesetzt werden, wenn andere Mittel der Ermittlungsmöglichkeiten des BKA nicht ausreichen, um Attentatspläne offen zu legen und die Hintermänner zu identifizieren. Online-Durchsuchungen werden auch nicht flächendeckend durchgeführt. Das BKA geht von bundesweit 5 bis 10 Maßnahmen pro Jahr aus. Wir reagieren auf eine neue technologische Entwicklung unter Beachtung der freiheitlichen Grundrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann