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Antje Tillmann
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Frage von Jörg H. •

Frage an Antje Tillmann von Jörg H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Tillmann,

bitte erklären Sie mir, weshalb ich als ALG II-Empfänger nicht an der geplanten Kindergelderhöhung partizipieren darf. Das Kindergeld wird mit dem Regelsatz verrechnet, da es als Einkommen zählt.

Danke für Ihre Antwort.

Jörg Haase

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Sehr geehrter Herr Haase,

vielen Dank für Ihre Frage zum Kindergeld. Die Union will mit der geplanten Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 die Familien weiter stärken und unterstützen.

So wird das Kindergeld um zehn Euro für das erste und zweite Kind erhöht, ab dem dritten Kind um 16 Euro. Dies führt dazu, dass eine Familie mit drei Kindern 432 Euro mehr im Jahr hat und eine Familie mit vier Kindern 624 Euro. Bei größeren Familien mit drei oder mehr Kindern liefert das Kindergeld bereits 15 Prozent des Einkommens. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern entspricht das Kindergeld im Schnitt 20 Prozent ihres Einkommens. Gäbe es kein Kindergeld, würden zusätzlich etwa 1,7 Millionen Kinder unter die Armutsgrenze rutschen.

Der Regelsatz für Kinder im Rahmen des SGB II liegt mit 211 Euro (Jugendliche 281 Euro) höher als das Kindergeld. Neben dem gesamten Lebensunterhalt der Kinder werden auch Wohn- und Heizkosten für die Kinder finanziert. Das Kindergeld ist aber keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Leistung, die das Existenzminimum und den Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes abdecken soll.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann

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