Frage an Antje Tillmann von Anika S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
weshalb hat die CDU, nicht Sie persönlich, einer vollen Mehrwertbesteuerung für z.B. auf Mineralwasser und Medikamenten zugestimmt, gleichzeitig eine verringerte Mehrwertsteuer auf bayrische Sesseliftfahrten genehmigt?
Schliessen Sie verbindlich Lobbiisteneinfluss aus?
Mit freundlichen Grüßen
A.Selbmann
Sehr geehrte Frau Selbmann,
vielen Dank für ihr Schreiben. Wie sie wissen, gibt es in Deutschland zwei Mehrwertsteuer-sätze, den allgemeinen von 19 % für die meisten Leistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für z.B. Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitschriften, bestimmte Kunstgegenstände und Leitungswasser.
Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Mehrwertsteuerermäßigungen geht zurück auf das Jahr 1968. Bei der Einführung des Umsatzsteuersystems zum 1. Januar 1968 hat der Gesetzgeber nach eingehenden Beratungen ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens entwickelt. Danach steht den Vergünstigungen durch Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen die Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz gegenüber.
Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei bestimmten Leistungen bzw. Produkten, wie zum Beispiel bei Mineralwasser, Medikamenten oder Babywindeln ist seit langem auch bei uns in der Diskussion. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Absenkung von einzelnen Produkten zu teilweise ganz erheblichen Steuerausfällen führen würde. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel würde zu Steuerausfällen von rd. 3,7 Mrd. Euro führen. In Anbetracht der nach wie vor angespannten Haushaltslage sind derartige isolierte Steuersenkungen derzeit daher nicht beabsichtigt - es würde sich zudem sofort die Frage nach einer Gegenfinanzierung stellen. Daher sollten diese Themen nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegenden Produkte insgesamt erörtert werden und auch nur EU-weit möglich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird eine mögliche Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Katalogs der Leistungen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, nicht aus den Augen verlieren.
Hiervon unabhängig ist die von Ihnen angesprochene Absenkung der Mehrwertsteuer bei Bergbahnen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 zu sehen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 schließen wir auch eine systematische Lücke im Bereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Während andere Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr, wie zum Beispiel der Busverkehr innerhalb einer Gemeinde oder der Zugverkehr bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 Kilometer, bereits mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert waren, war die Personenbeförderung mit Bergbahnen von der Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz ausgenommen. Um eine sachgerechte Gleichbehandlung der Personenbeförderung im Nahverkehr zu erreichen, war diese Maßnahme notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB