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Antje Tillmann
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Frage von Frank N. •

Frage an Antje Tillmann von Frank N. bezüglich Finanzen

Werte Frau Tillmann!

Habe nur eine kleine Frage an Sie.
Ich habe in Ihren Abstimmungsverhalten erfahren das auch Die für die neuere Diätenerhöhung gestimmt haben. Ich finde von allen Abgeordneten, welche der Erhöhung zugestimmt haben, dieses unverfroren, eine Abzocke durch diese Abgeordneten.
Die Einkommen der "Kleinen" und Armen wird immer kleiner, die Kaufkraft wird geschwächt.manche wissen nicht wo Geld herkommt um Kinder gesund zu ernähren und sie,(extra klein geschrieben) erhöhen sich zum zweiten mal innerhalb eines halben Jahres sich die Diäten.
Meine Frage: Kennen Sie den Spruch: Was ware wenn " es ist Krieg und keiner geht hin" Hier umgewamdelt Was wäre wenn " Es ist wahl und keiner geht hin"
Warum wurden die Millionen nicht genommen und sie in die Bildung zu stecken, aber dazu ist ja wie gesagt wird kein geld vorhanden. Ich fordere sie hier mit auf sich dafpr einzusetzen das die Steuergelder den oder die richtigen bekommen!
Mein Wahlverhalten und hoffentlich recht viele andere, soltten dieses nicht vergessen und den Parteien bei der nächsten Wahl dementsprechend wählen.

MnFG
Frank Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hasselmann,

für Ihr Schreiben vom 09.05.2008 danke ich Ihnen. Zu der aktuellen Debatte um die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung nehme ich gerne Stellung:

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist das Verfahren für alle Bürgerinnen und Bürger transparent.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister von Städten und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der dem Bürger eine bessere Orientierung bietet als die große Bandbreite der Bezüge von Freiberuflern, Geschäftsführern und Vorständen.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die letzte Diätenerhöhung erfolgte, weil die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen seit nahezu dreißig Jahren immer weiter auseinander gegangen war.

Die aktuell beabsichtigte Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wäre Folge der Änderung der Richter- und Beamtenbesoldung gewesen. Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01. Januar 2009 angehoben. Die Abgeordnetenentschädigung sollte vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 und zum 1. Januar 2010 angehoben werden, allerdings mit einjähriger Verzögerung und ohne die für Januar 2009 vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 Euro.

Der Lohnabschluss für den öffentlichen Dienst ist in der Bevölkerung allgemein akzeptiert worden. Es ist jedoch nicht gelungen, auch Zustimmung für eine entsprechende, zeitlich noch hinausgeschobene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zu erzielen. Mit der Rücknahme der geplanten Diätenerhöhung werden die Abgeordneten und deren Familien von der weiteren Einkommensentwicklung, die den entsprechenden Berufsgruppen zugestanden wird, erneut abgekoppelt. Ich verkenne selbstverständlich nicht, dass die Abgeordneten mit der jetzigen Abgeordnetenentschädigung finanziell gut gestellt sind. Wenn aber die Besoldung eines Bürgermeisters oder eines Bundesrichters als richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung anerkannt wird, sollte dieses Kriterium zukünftig auch für die Abgeordneten als Mitglieder eines obersten Verfassungsorgans Anwendung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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