Frage an Antje Tillmann von Gerhard S. bezüglich Finanzen
Insolvenzverfahren der Zusammenbruch der Göttinger Gruppe Securenta trifft rund 300000 Anleger. Das angelegte Geld - oft für die Altersvorsorge gedacht - ist verloren. Neben dem Verlust der Ersparnisse droht die Rückzahlung einst gewährter Steuervorteile. Die meisten sind Kleinanlieger die das für die Altersvorsorge Angelegt haben, von den Insolvenzverwalter wurde schon angekündigt wegen der Rückzahlung der Steuervorteile die sich auf 3000 Euro belaufen.
Meine frage in wieweit kann der Start eingreifen, um Kleinanlieger noch vor eine Rückzahlung der Steuervorteile zu bewaren, wo doch schon alles verloren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schröer
Sehr geehrter Herr Schroer,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse.
Im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit können Steuerbescheide nur aufgehoben, geändert oder berichtigt werden, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Unerheblich ist, ob sich der Fehler dabei zugunsten des Steuerpflichtigen oder zu seinen Lasten auswirkt. Ein Steuerbescheid kann zum Beispiel nach Paragraph 173 Abgabenordnung aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. Im Wege der Steuergerechtigkeit muss dann der Steuervorteil vom zuständigen Finanzamt zurückgefordert werden, der Staat hat diesbezüglich keine Wahl, Recht und Gesetz muss beachtet werden. Lagen die Voraussetzungen für die Gewährung des Steuervorteils tatbestandlich nicht vor, kann der Vorteil auch nicht gewährt werden.
Wie sich die Situation für die Anleger der Göttinger Gruppe darstellt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Eine generelle Aussage lässt sich hierzu nicht machen, da im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für eine Steuerrückzahlung vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann