Frage an Antje Tillmann von Daniel J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt. Die Steuer wurde 1933 als eine Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise auf Null gesenkt, aber nicht abgeschafft. 1939 wurde sie in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Boot-Flotte, wieder aktiviert.
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 gingen die Verantwortung und die Einnahmen auf den Bund über. 1952 wurde die Regelung der Kriegswirtschaftsverordnung durch das neue Schaumweinsteuergesetz ersetzt.
Der Zweck zur Finanzierung der Kriegswirtschaft war nicht mehr gegeben und als neuer Zweck wurde die Beseitigung der Kriegsschäden und der Wiederaufbau des Landes genannt.
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer )
Meines Wissens nach haben wir heute weder eine kaiserliche Kriegsflotte, noch eine NS-U-Boot-Flotte und Kriegsschäden müssen auch nicht mehr beseitigt werden.
Daher meine Frage an Sie als finanzpolitische Sprecherin: Warum gibt es diese ursprünglich temporär eingeführte Steuer immer noch, welchem Zweck dient Sie und warum wird Sie nicht, wie ursprünglich versprochen, abgeschafft?
Sehr geehrter Herr Johann-Krone,
danke für Ihre Anfrage.
Es ist durchaus möglich, dass während des Kaiserreichs die Finanzierung der Kriegsflotte als politisches Argument zur Einführung der Schaumweinsteuer herangezogen wurde, dann später die Finanzierung der U-Boot-Flotte und nach dem Krieg die durch diesen verursachten Aufbaukosten. Steuereinnahmen fließen jedoch generell dem allgemeinen Staatshaushalt zu. Es gibt keine rechtliche Bindung einer Steuer an einen festgelegten Ausgabezweck.
Wir haben in der aktuellen Koalitionssituation und in den allermeisten nach der Bundestagswahl denkbaren Konstellationen bereits intensiv damit zu tun, keine Steuern zu erhöhen. Eine Abschaffung von Steuern kommt da im Moment deshalb nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann