Frage an Antje Tillmann von Ludwig W. bezüglich Digitale Agenda
Sehr geehrte Frau Tillmann,
Da Sie Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen sind, möchte ich Ihnen gerne eine Frage zum ISO 20022 Standard der Internationalen Organisation für Normung für die Finanzwirtschaft stellen.
Es gibt Fintechs wie Ripple, welches als erstes Blockchainunternehmen dem ISO 20022 Gremium beigetreten ist und Wikipedia zufolge beim neuen Nachrichtenstandard eine große Rolle spielen soll. Amerikanische Medien bringen die Anwendung gerne mit digitalen Zentralbank Währungen in Verbindung. Es handelt sich offensichtlich um eine Disruption in der Finanzwelt, die das Finanzwesen allgemein aber insbesondere cross border payments langsam aber sicher umweltfreundlicher, effizienter und verbraucherfreundlicher machen werden. Daher meine Frage: Sind Sie mit den Innovationen, die von Ripple Labs und anderen vorangetrieben werden vertraut, also kennen Sie das Unternehmen?
Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Wille
Sehr geehrter Herr Wille,
danke für Ihre Mail. Natürlich ist den Finanzpolitikern meiner Fraktion das kalifornische FinTec-Unternehmen Ripple über öffentlich verfügbare Informationsquellen bekannt. Das Arbeiten an Ideen und Innovationen, die dem Einzelnen und der Gesellschaft einen tatsächlichen Mehrwert verschaffen, ist immer zu begrüßen. Ob die Blockchain angesichts der vielen Rechner, die dafür benötigt werden, am Ende wirklich umweltfreundlicher sein wird, wird sich erst noch zeigen. Das Schürfen von Krypto-Coins oder -Tokens ist aufgrund der riesigen Energiemenge, die benötigt wird, jedenfalls das Gegenteil davon.
Die Blockchain-Technologie birgt unbestritten Vorteile wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit. Gleichzeitig stehen diese Vorteile aber in einem Spannungsverhältnis zum Datenschutz. Transparenz darf nicht dazu führen, dass personenbezogene und vertrauliche Daten von jedermann in der Blockchain einsehbar sein können. Hier ist wichtig, dass Anbieter von auf dieser Technologie basierenden Dienstleistungen die Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts einhalten, selbst wenn damit die ursprünglichen technischen Möglichkeiten von Blockchain wieder eingeschränkt werden. Wenn wir die Blockchain-Technologie also nutzen und in ganz verschiedenen Bereichen einsetzen wollen, bedeutet das immer, dass dies nur unter Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung passieren kann. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, kann sich ein breiter Anwendungsbereich ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann