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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Rolf D. •

Frage an Antje Tillmann von Rolf D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

zur Bundestagswahl 2021 führen wir (Gemeinwohlökonomie Deutschland, Monetative e.V., Samuel-Pufendorf-Gesellschaft für politische Ökonomie e.V., Entrepreneurs4Future Stuttgart und Genossenschaft für Gemeinwohl) eine mehrstufige Befragung aller Bundestagsparteien zu den Themen Geld- und Finanzpolitik durch. Nachfolgend finden Sie das erste Fragenpaket A zu "Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise."

A.1 Um die durch die Corona Krise entstandenen wirtschaftlichen Einbußen auszugleichen, hat die Bundesregierung ihre Ausgaben erhöht, während die Steuereinnahmen einbrachen. Dies hat zu höherer Staatsverschuldung geführt. Sollten die gestiegenen Staatsschulden als notwendiger Fakt akzeptiert werden (Staatsanleihen mit “unendlicher” Laufzeit) oder sollten sie reduziert werden? Wenn aus Ihrer Sicht eine Reduktion notwendig ist, wie sollte sie zustande kommen?

  • durch Steuererhöhungen, welcher Art?
  • durch Sparmaßnahmen in der öffentlichen Daseinsvorsorge, wo genau: Bildung, Renten, Lohnkürzungen, Kürzungen von Sozialleistungen, öffentliche Infrastruktur
  • durch mehr Wachstum
  • durch andere Möglichkeiten (Schuldenschnitt, Inflation, Lastenausgleich etc.)

A.2 Die Corona-Krise macht u.a. deutlich, dass sich vorausgegangene Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich (Intensivbettenabbau, Krankenhausprivatisierungen) negativ auf die Daseinsversorgung auswirken. Welchen Mehrwert erzielt die zunehmende Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen aus Ihrer Sicht? Würden Sie diese auch nach den Bundestagswahlen 2021 fortsetzen?

A.3 US-Amerikanische IT-Konzerne sind Profiteure der Corona-Krise. Sie bezahlen kaum Steuern und nutzen Stiftungen, um Einfluss auf gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen zu nehmen. Mit welchen Gesetzen kann deren Einflussnahme so begrenzt werden, dass das Gemeinwohl geschützt ist? Befürworten Sie Angela Merkels Forderung, IT-Konzern weltweit stärker zu besteuern?

Mit freundlichen Grüßen

R. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dingethal,

ausweislich Ihrer Begründung, warum Sie mir schreiben, handelt es sich bei Ihrer Anfrage um einen sog. Wahlprüfstein, weil Sie die politischen Ansichten der Bundesparteien zur Bundestagswahl miteinander vergleichen möchten. Bitte richten Sie an die CDU gerichtete Wahlprüfsteine künftig unter www.regierungsprogramm.de/ an die Bundespartei.

Nichtsdestotrotz schildere ich Ihnen gern meine persönliche Auffassung zu ihren finanzpolitischen Fragen (A.1 und A.3). Auch zu A.2 gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Meinung der Union. Für weitere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag.

A.1: Ich setze mich im Rahmen unserer steuerpolitischen Entscheidungen dafür ein, dass wir mit diesen aus der Krise herauswachsen und unsere Staatsverschuldung dadurch wieder zurückführen können. Die infolge der Pandemie entstandene Staatsverschuldung darf kein Dauerzustand sein und wäre auch weder vom Grundgesetz noch von europäischen Verträgen wie dem Fiskalpakt oder den Maastricht-Kriterien gedeckt. Mit Steuererhöhungen nach der Corona-Pandemie aber die dringend erforderliche konjunkturelle Erholung wieder abzuwürgen, ist nicht mein Weg. Auch alle weiteren von Ihnen genannten Möglichkeiten sind – abgesehen vom Wachstum – aus meiner Sicht keine Option.

A.2.: Die Union plädiert für einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, insbesondere zur Förderung von Serviceorientierung und Kundenzufriedenheit sowie zur Hebung von Effizienzreserven. Darüber hinaus fördert der Wettbewerb im Gesundheitswesen innovative Versorgungsformen. Gleichwohl muss die solidarische Ausrichtung unseres Systems erhalten bleiben.

Wir wollen, dass Krankenhäusern auch zukünftig eine Ankerfunktion in der medizinischen Versorgung zukommt. Wir wollen, dass die Krankenhausplanung sich stärker an einer effizienten flächendeckenden Grund- und Regelversorgung orientiert und die Spezialisierung klinischer Angebote weiter ausgebaut wird. An der Trägervielfalt im Krankenhausbereich von privaten, öffentlichen und kirchlichen Trägern halten wir fest. Die Strukturen haben sich bewährt.

A.3.: Als Bundestagsabgeordnete unterstütze ich die Forderung, dass IT-Unternehmen dort Steuern zahlen sollten, wo die Wertschöpfung entsteht. Derzeit erarbeitet die OECD konkrete Lösungsvorschläge im Bereich der Besteuerung der „digitalen Wirtschaft“. Unter Führung der OECD verhandeln inzwischen 138 Länder inklusive der USA über einen Kompromiss bei der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft und einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Demnach sollen multinationale Konzerne auch in Ländern besteuert werden, in denen sie keine physische Präsenz haben.

Zum anderen sollen die Gewinne dieses Unternehmens auch einem effektiven Mindestmaß an Besteuerung unterliegen. Deutschland und Frankreich haben deshalb eine gemeinsame Initiative zur Mindestbesteuerung entwickelt, die eine weltweite effektive Mindestbesteuerung zum Gegenstand hat. Vorteil einer Mindestbesteuerung gegenüber einer bloß nationalen Digitalsteuer ist, dass sie sich nicht - wie eine Digitalsteuer - auf einzelne Branchen beschränkt. Sie würde sich auf alle Wirtschaftsbereiche beziehen. Zugleich würde sie aber auch die Besteuerungsprobleme der Digitalwirtschaft adressieren und die besonderen Probleme in diesem Sektor zu einem Großteil lösen. Die sieben größten Industrienationen (G7) haben einer globalen Mindestbesteuerung von 15% auf Unternehmensgewinne vor wenigen Tagen bereits zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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